Beschluss: geändert beschlossen

  1. In der künftigen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sollen folgende Gebietsklassen mit den Gebietsabflussbeiwerten festgesetzt werden:

    Gebietsklasse I:                    0,25
    Gebietsklasse II:                   0,40
    Gebietsklasse III:                  0,55
    Gebietsklasse IV:                  0,70
    Gebietsklasse V:                   0,90

  2. Entsprechend der Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums soll eine Berechnung nach der tatsächlich an die Kanalisation angeschlossenen Fläche dann erfolgen, wenn diese Fläche von der rechnerisch ermittelten um mindestens 25 % oder mindestens 400 qm abweicht. Weitere Ausnahmen sollen nicht festgesetzt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13