Sitzung: 16.09.2008 Werkausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
- In
der künftigen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sollen folgende
Gebietsklassen mit den Gebietsabflussbeiwerten festgesetzt werden:
Gebietsklasse I: 0,25
Gebietsklasse II: 0,40
Gebietsklasse III: 0,55
Gebietsklasse IV: 0,70
Gebietsklasse V: 0,90
- Entsprechend
der Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums soll eine Berechnung
nach der tatsächlich an die Kanalisation angeschlossenen Fläche dann
erfolgen, wenn diese Fläche von der rechnerisch ermittelten um mindestens
25 % oder mindestens 400 qm abweicht. Weitere Ausnahmen sollen nicht
festgesetzt werden.