Beschluss: ungeändert beschlossen

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter folgenden Bedingungen erteilt:

 

1.    Die laut Antragsplanunterlagen (Anlage 1) als Zu- und Abfahrt benutzten Feldwege Flur-Nrn. 930/2 und 938 der Gemarkung Rederzhausen sind tragfähig und mit einer Länge von ca. 100 m mit einer bituminösen Tragschicht herzustellen.

 

2.    Der Unternehmer hat dauerhaft die Verkehrssicherheit der benutzten Feldwege zu gewährleisten.

 

3.    Vor Aufnahme der Arbeiten sind die Grundstücksgrenzen vorzuweisen. Es ist sicherzustellen, dass diese Flurgrenzen eingehalten werden.

 

4.    Nach Abschluss der Arbeiten hat die Antragstellerin die Grenzen sowie die Wege auf ihre ursprünglichen Grundstücksgrenzen wieder herzustellen.

 

5.    Als Sicherheit für diese Wiederherstellung ist eine unbefristete Bankbürgschaft in Höhe von € 25.000,-- einzufordern.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

Abwesend:

StR Büchler                                        vertreten durch StR Güntner

FrVe Eser‑Schuberth                          vertreten durch StRin Brülls

StRin Becke                                        vertreten durch StRin Micheler-Jones