Sitzung: 16.10.2008 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Änderungssatzung
zur
Satzung für das
Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg
(Friedhofssatzung)
vom ………..
§ 1
Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg (Friedhofssatzung) vom 19.12.2003 in der Fassung vom 31.07.2008 wird wie folgt geändert:
§ 22 Abschnitt 1 (Besondere Gestaltungsvorschriften für den gesamten städt. Friedhof Derching) erhält folgende neue Fassung:
„§ 22
Besondere
Gestaltungsvorschriften
für den
gesamten städt. Friedhof Derching
1.
Als Grabmale dürfen nur Steinkissen aus
Naturstein mit folgenden Maßen verwendet werden:
a)
Für Einzelgräber 55 x 60 cm
b)
Für mehrteilige Gräber 55 x 80 cm oder zwei Einzelkissen
c)
Die Höhe der hinteren Kante darf 30 cm nicht
übersteigen; das Grabmal soll sich nach vorne verjüngen.
2.
Einfassungen dürfen ausschließlich aus lebenden
Pflanzen bestehen und eine Höhe von 30 cm nicht übersteigen.
3.
Nicht zugelassen sind
a)
Platten und Abdeckungen,
b)
Spiegelnd geschliffene Steine,
c)
Glas, Emaille, Farben und künstliche Blumen.
4.
Der Grabhügel darf eine maximale Höhe von 20 cm
nicht übersteigen und soll mit niedrig wachsenden Pflanzen bedeckt werden. Die
Bepflanzung darf eine Höhe von 60 cm nicht überschreiten.
5. Zur Anlegung des Grabes kann der Stahlrahmen verwendet werden, der sich im Friedhof befindet.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.11.2008 in Kraft.