Beschluss: ungeändert beschlossen

Änderungssatzung zur

 

Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg

(Friedhofssatzung)

 

vom ………..

 

§ 1

 

Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg (Friedhofssatzung) vom 19.12.2003 in der Fassung vom 31.07.2008 wird wie folgt geändert:

 

§ 22 Abschnitt 1 (Besondere Gestaltungsvorschriften für den gesamten städt. Friedhof Derching) erhält folgende neue Fassung:

 

 

㤠22

Besondere Gestaltungsvorschriften

 

für den gesamten städt. Friedhof Derching

 

1.    Als Grabmale dürfen nur Steinkissen aus Naturstein mit folgenden Maßen verwendet werden:

a)    Für Einzelgräber                                             55 x 60 cm

b)    Für mehrteilige Gräber                                   55 x 80 cm oder zwei Einzelkissen

c)    Die Höhe der hinteren Kante darf 30 cm nicht übersteigen; das Grabmal soll sich nach vorne verjüngen.

2.    Einfassungen dürfen ausschließlich aus lebenden Pflanzen bestehen und eine Höhe von 30 cm nicht übersteigen.

3.    Nicht zugelassen sind

a)    Platten und Abdeckungen,

b)    Spiegelnd geschliffene Steine,

c)    Glas, Emaille, Farben und künstliche Blumen.

4.    Der Grabhügel darf eine maximale Höhe von 20 cm nicht übersteigen und soll mit niedrig wachsenden Pflanzen bedeckt werden. Die Bepflanzung darf eine Höhe von 60 cm nicht überschreiten.

5.    Zur Anlegung des Grabes kann der Stahlrahmen verwendet werden, der sich im Friedhof befindet.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.11.2008 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth