Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich der Metzstraße südlich der Bahnlinie Augsburg-Ingolstadt und östlich von Friedberg-West.

Der Umgriff der Außenbereichssatzung umfasst die Grundstücke Flurnummern 2400, 2400/2, 2400/3, 2400/4, 2400/5, 2400/6, 2401, 2401/2, 2401/3, 2401/4, 2402 (Tfl.), 2402/2, 2403/2 und 680/25 (Tfl.) der Gemarkung Friedberg und ist im beiliegenden Lageplan vom 16.10.2008 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth