Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 53 des Personenstandsgesetzes in Verbindung mit Artikel 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung wird die Beamtin Doris Kristen unter Aushändigung einer entsprechenden Urkunde mit sofortiger Wirkung zum Standesbeamten bestellt.

 

Die Bestellung wird auf Widerruf ausgesprochen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth