Sitzung: 16.10.2008 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Gemäß § 53 des Personenstandsgesetzes in Verbindung mit Artikel 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung wird die Beamtin Doris Kristen unter Aushändigung einer entsprechenden Urkunde mit sofortiger Wirkung zum Standesbeamten bestellt.
Die Bestellung wird auf Widerruf ausgesprochen.