Sitzung: 20.11.2008 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Stadtrat beschließt die Durchführung einer 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
42 für das Gebiet Wiffertshausen-Ost. Die Änderung umfasst die Grundstücke
Flurnummern 192/3 und 192/15 der Gemarkung Wiffertshausen. Ziel der
Bebauungsplanänderung ist, den nicht mehr benötigten Garagenhof durch einen
Bauplatz für ein Einfamilienhaus zu ersetzen. Der Änderungsbereich ist im
beiliegenden Änderungsentwurf vom 20.11.2008 stark umrandet dargestellt. Der
Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.