Beschluss: ungeändert beschlossen

Der vom Architekturbüro Rockelmann, Friedberg und dem Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach gefertigte Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 6/III für das Gebiet nördlich der Wenterstraße und östlich der Greinerstraße im Stadtteil Hügelshart mit den textlichen Festsetzungen vom 13.01.2009 und der Begründung mit dem Umweltbericht vom 13.01.2009 wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              13

     

FrV Rockelmann hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

StRin Hartwich                                    vertreten durch StRin Krendlinger

Dritter BM Losinger                             vertreten durch StR Gürtler