- Die vorgestellten
Planungsvarianten werden zur Kenntnis genommen.
- Die Entwurfsplanung ist unter Berücksichtigung folgender Vorgaben zu erstellen und in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur Beschlussfassung vorzulegen:
· Variante 2 (mit beidseitigen Fußwegen, kurzer Engstelle und Mittelinsel am nördlichen Ortseingang)
· Zebrastreifen nördlich der Einmündung „Alte Bergstraße“
- Folgende Punkte sind bei der weiteren Vorgehensweise darüber hinaus zu berücksichtigen:
· Bürgerinformation
· Alternative Kostenberechnung für einen lärmarmen Asphaltbelag
- Die Umsetzung der Baumaßnahme ist nach verbindlicher Klärung der Förderung für das Jahr 2015 vorzusehen und in die entsprechende Haushaltsberatung einzubringen.