A-1) Regierung von
Schwaben, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung/01.07.2013
Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Raumordnung,
Landes- und Regionalplanung vom 01.07.2013 wird zur Kenntnis genommen. Es wird
auf den Beschluss des Planungs und Umweltausschusses vom 20.06.2013 verwiesen.
Da sich im Bebauungsplan beim letzten Verfahrensschritt keine Änderungen
ergeben haben, besteht nach der erneuten Stellungnahme kein weiterer Handlungs–
bzw. Änderungsbedarf.
A-2) Regionaler Planungsverband
Augsburg/02.07.2013.
Die Stellungnahme vom 02.07.2013 durch den Regionalen
Planungsverband Augsburg, der sich der Stellungnahme der Regierung von Schwaben
vom 01.07.2013 anschließt, wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf den
Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 20.06.2013 verwiesen. Da sich
im Bebauungsplan beim letzten Verfahrensschritt keine Änderungen ergeben haben,
besteht nach der erneuten Stellungnahme kein weiterer Handlungs– bzw.
Änderungsbedarf.
A-3)Amt für Landwirtschaft, Ernährung
und Forsten Augsburg/12.07.2013
Die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung
und Forsten Augsburg vom 12.07.2013 wird zur Kenntnis genommen. Es wird
festgestellt, dass nach Einarbeitung der mit Stellungnahme vom 06.05.2013
vorgebrachten Anregungen keine Einwendungen mehr erhoben werden.
B-1) Schreiben Bürger/28.06.2013
xxxxxxxxxxx xxxxxxx
Die Stellungnahme xxx xxxxxxxxxx xxxxxx vom 28.06.2013 wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass mit der Planfassung Einverständnis besteht.