Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung – BayBO (BayRS 2132-1-I) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO (BayRS 2020-1-1-l) die 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 9 für das Gebiet südlich des Blattenweges und nördlich des Hochstallerweges im Stadtteil Rederzhausen als Satzung.

 

Der vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan mit den textlichen Festsetzungen vom 25.04.2013 und der Begründung vom 25.04.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              12

     

 

Abwesend:

Dritter Bürgermeister Losinger

 

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.