Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung – BayBO (BayRS 2132-1-I) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO (BayRS 2020-1-1-l) die 2. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Grünordnungsplan Nr. 8/II für das Gewerbegebiet nordöstlich der Lechhauser Straße und südlich der Stadtgrenze in Friedberg (Businesspark Bauabschnitt II) als Satzung.

 

Der vom Baureferat der Stadt Friedberg in Zusammenarbeit mit dem Büro Brugger – Landschaftsarchitekten – Stadtplaner – Ökologen, Aichach, gefertigte Entwurf zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan mit den textlichen Festsetzungen vom 25.04.2013 und der Begründung mit Umweltbericht vom 25.04.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

Dritter Bürgermeister Losinger