A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/19.06.2012
Die Stellungnahme des Landratsamtes vom 19.06.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Kreisstraßenverwaltung
Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.06.2013 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan dahingehend geändert, dass statt des ursprünglich geplanten Sondergebiets "Baumarkt und Gartencenter" nun ein Gewerbegebiet im Sinn des § 8 BauNVO entstehen soll. Der diesbezügliche neue Bebauungsplanentwurf wird nach Beschlussfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt und erneut öffentlich ausgelegt. Die vorliegende Stellungnahme vom 19.06.2012 wird aufgrund des Bezugs auf das Sondergebiet als überholt angesehen.
Staatliches Abfallrecht
Der Hinweis wird in den Bebauungsplan eingearbeitet.
A-2) HBE Handelsverband Bayern
e.V./20.06.2012
Die Stellungnahme des Handelsverbandes Bayern e.V. vom 20.06.2012 wird zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.06.2013 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan dahingehend geändert, dass statt des ursprünglich geplanten Sondergebiets "Baumarkt und Gartencenter" nun ein Gewerbegebiet im Sinn des § 8 BauNVO entstehen soll. Der diesbezügliche neue Bebauungsplanentwurf wird nach Beschlussfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt und erneut öffentlich ausgelegt. Die vorliegende Stellungnahme vom 20.06.2012 wird aufgrund des Bezugs auf das Sondergebiet als überholt angesehen.
A-3) Handwerkskammer für
Schwaben/06.06.2012
Die Stellungnahme der Handwerkskammer für Schwaben vom 06.06.2012 wird zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.06.2013 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan dahingehend geändert, dass statt des ursprünglich geplanten Sondergebiets "Baumarkt und Gartencenter" nun ein Gewerbegebiet im Sinn des § 8 BauNVO entstehen soll. Der diesbezügliche neue Bebauungsplanentwurf wird nach Beschlussfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt und erneut öffentlich ausgelegt. Die vorliegende Stellungnahme vom 06.06.2012 wird aufgrund des Bezugs auf das Sondergebiet als überholt angesehen.
A-4) Stadt Augsburg,
Stadtplanungsamt/04.06.2013
Die Stellungnahme der Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt vom 04.06.2012 wird zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.06.2013 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan dahingehend geändert, dass statt des ursprünglich geplanten Sondergebiets "Baumarkt und Gartencenter" nun ein Gewerbegebiet im Sinn des § 8 BauNVO entstehen soll. Der diesbezügliche neue Bebauungsplanentwurf wird nach Beschlussfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt und erneut öffentlich ausgelegt. Die vorliegende Stellungnahme vom 04.06.2012 wird aufgrund des Bezugs auf das Sondergebiet als überholt angesehen.
A-5) Autobahndirektion
Südbayern/23.05.2012
Die Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern vom
23.05.2012 wird zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss des Stadtrates vom
13.06.2013 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan
dahingehend geändert, dass statt des ursprünglich geplanten Sondergebiets
"Baumarkt und Gartencenter" nun ein Gewerbegebiet im Sinn des § 8
BauNVO entstehen soll. Der diesbezügliche neue Bebauungsplanentwurf wird nach
Beschlussfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur
Stellungnahme vorgelegt und erneut öffentlich ausgelegt. Die vorliegende
Stellungnahme vom 23.05.2012 wird aufgrund des Bezugs auf das Sondergebiet als
überholt angesehen, da im Gewerbegebiet aus heutiger Sicht bei Weitem kein so
hohes Verkehrsaufkommen wie bei der Planung für den Baumarkt mit Gartencenter
zu erwarten ist.
Der Hinweis bezüglich der Werbeanlagen wird in den Bebauungsplan eingearbeitet.
A-6) Deutsche Telekom AG/24.05.2012
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom AG vom 24.05.2012
wird zur Kenntnis genommen. An der Festsetzung, dass Versorgungsleitungen
unterirdisch zu führen sind, wird festgehalten. § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB stellt
klar, dass die Führung von oberirdischen und unterirdischen Versorgungsanlagen
und -leitungen festgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um eine
bundesrechtliche Vorschrift, womit der Hinweis der Deutschen Telekom
fehlschlägt. Der Bayer. Gemeindetag teilt die Ansicht der Stadt Friedberg.
Zudem geht auch § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 des
Telekommunikationsgesetztes (TKG) von einer regelmäßigen unterirdischen
Verlegung aus. Eine oberirdische Leitungsführung scheidet aus Gründen des Ortsbildes,
der Wohnqualität sowie der damit verbundenen Einschränkungen für die Bebauung
und die Bepflanzung – insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum – aus.
A-7) Bayer. Landesamt für
Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/13.06.2012
Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 13.06.2012 wird zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan berücksichtigt.
A-8) Lechwerke AG/13.06.2012
Die Stellungnahme der Lechwerke AG vom 13.06.2012 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
A-9) bayernets GmbH/15.05.2012
Die Stellungnahme der bayernets GmbH vom 15.05.2012 wird zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan berücksichtigt.
A-10) Stadtwerke Augsburg/15.06.2012
Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg vom 15.06.2012 wird zur Kenntnis genommen.
A-11) Bund Naturschutz/12.05.2012
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 12.05.2012 wird zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.06.2013 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan dahingehend geändert, dass statt des ursprünglich geplanten Sondergebiets "Baumarkt und Gartencenter" nun ein Gewerbegebiet im Sinn des § 8 BauNVO entstehen soll. Der diesbezügliche neue Bebauungsplanentwurf wird nach Beschlussfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt und erneut öffentlich ausgelegt. Die vorliegende Stellungnahme vom 12.05.2012 wird aufgrund des Bezugs auf das Sondergebiet als überholt angesehen
A-12) Landratsamt Aichach-Friedberg –
Kreisbrandrat/12.06.2012
Die Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 12.06.2012 wird zur Kenntnis genommen und beachtet, wobei darauf hingewiesen wird, dass das Gebiet an die bereits vorhandene und abgeschlossene Erschließung angeschlossen wird und er Inhalt der Stellungnahme deshalb in diversen Teilen unzutreffend ist.
A-13) Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth/14.05.2012
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom14.05.2012 wird zur Kenntnis genommen.
A-14) Industrie- und Handelskammer f.
Schwaben u. Augsburg/20.06.2012
Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für Schwaben und
Augsburg vom 20.06.2012 wird zur Kenntnis genommen.
B-1) Lokale
Agenda, Arbeitskreis Umwelt und Natur/12.05.2012
Die Stellungnahme der Lokalen Agenda, Arbeitskreis Umwelt und Natur vom
12.05.2012 wird zur Kenntnis genommen.