A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/19.06.2012

Die Stellungnahme des Landratsamtes vom 19.06.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

Kreisstraßenverwaltung

Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.06.2013 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan dahingehend geändert, dass statt des ursprünglich geplanten Sondergebiets "Baumarkt und Gartencenter" nun ein Gewerbegebiet im Sinn des § 8 BauNVO entstehen soll. Der diesbezügliche neue Bebauungsplanentwurf wird nach Beschlussfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt und erneut öffentlich ausgelegt. Die vorliegende Stellungnahme vom 19.06.2012 wird aufgrund des Bezugs auf das Sondergebiet als überholt angesehen.

 

Staatliches Abfallrecht

Der Hinweis wird in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 


A-2) HBE Handelsverband Bayern e.V./20.06.2012

Die Stellungnahme des Handelsverbandes Bayern e.V. vom 20.06.2012 wird zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.06.2013 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan dahingehend geändert, dass statt des ursprünglich geplanten Sondergebiets "Baumarkt und Gartencenter" nun ein Gewerbegebiet im Sinn des § 8 BauNVO entstehen soll. Der diesbezügliche neue Bebauungsplanentwurf wird nach Beschlussfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt und erneut öffentlich ausgelegt. Die vorliegende Stellungnahme vom 20.06.2012 wird aufgrund des Bezugs auf das Sondergebiet als überholt angesehen.

 


A-3) Handwerkskammer für Schwaben/06.06.2012

Die Stellungnahme der Handwerkskammer für Schwaben vom 06.06.2012 wird zur Kenntnis genommen.  Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.06.2013 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan dahingehend geändert, dass statt des ursprünglich geplanten Sondergebiets "Baumarkt und Gartencenter" nun ein Gewerbegebiet im Sinn des § 8 BauNVO entstehen soll. Der diesbezügliche neue Bebauungsplanentwurf wird nach Beschlussfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt und erneut öffentlich ausgelegt. Die vorliegende Stellungnahme vom 06.06.2012 wird aufgrund des Bezugs auf das Sondergebiet als überholt angesehen.

 


A-4) Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt/04.06.2013

Die Stellungnahme der Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt vom 04.06.2012 wird zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.06.2013 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan dahingehend geändert, dass statt des ursprünglich geplanten Sondergebiets "Baumarkt und Gartencenter" nun ein Gewerbegebiet im Sinn des § 8 BauNVO entstehen soll. Der diesbezügliche neue Bebauungsplanentwurf wird nach Beschlussfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt und erneut öffentlich ausgelegt. Die vorliegende Stellungnahme vom 04.06.2012 wird aufgrund des Bezugs auf das Sondergebiet als überholt angesehen.

 


A-5) Autobahndirektion Südbayern/23.05.2012

Die Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern vom 23.05.2012 wird zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.06.2013 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan dahingehend geändert, dass statt des ursprünglich geplanten Sondergebiets "Baumarkt und Gartencenter" nun ein Gewerbegebiet im Sinn des § 8 BauNVO entstehen soll. Der diesbezügliche neue Bebauungsplanentwurf wird nach Beschlussfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt und erneut öffentlich ausgelegt. Die vorliegende Stellungnahme vom 23.05.2012 wird aufgrund des Bezugs auf das Sondergebiet als überholt angesehen, da im Gewerbegebiet aus heutiger Sicht bei Weitem kein so hohes Verkehrsaufkommen wie bei der Planung für den Baumarkt mit Gartencenter zu erwarten ist.
Der Hinweis bezüglich der Werbeanlagen wird in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 


A-6) Deutsche Telekom AG/24.05.2012

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom AG vom 24.05.2012 wird zur Kenntnis genommen. An der Festsetzung, dass Versorgungsleitungen unterirdisch zu führen sind, wird festgehalten. § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB stellt klar, dass die Führung von oberirdischen und unterirdischen Versorgungsanlagen und -leitungen festgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um eine bundesrechtliche Vorschrift, womit der Hinweis der Deutschen Telekom fehlschlägt. Der Bayer. Gemeindetag teilt die Ansicht der Stadt Friedberg. Zudem geht auch § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 des Telekommunikationsgesetztes (TKG) von einer regelmäßigen unterirdischen Verlegung aus. Eine oberirdische Leitungsführung scheidet aus Gründen des Ortsbildes, der Wohnqualität sowie der damit verbundenen Einschränkungen für die Bebauung und die Bepflanzung – insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum – aus.

 


A-7) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/13.06.2012

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 13.06.2012 wird zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan berücksichtigt.

 


A-8) Lechwerke AG/13.06.2012

Die Stellungnahme der Lechwerke AG vom 13.06.2012 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 


A-9) bayernets GmbH/15.05.2012

Die Stellungnahme der bayernets GmbH vom 15.05.2012 wird zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan berücksichtigt.

 


A-10) Stadtwerke Augsburg/15.06.2012

Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg vom 15.06.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 


A-11) Bund Naturschutz/12.05.2012

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 12.05.2012 wird zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.06.2013 wurde die Zielsetzung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan dahingehend geändert, dass statt des ursprünglich geplanten Sondergebiets "Baumarkt und Gartencenter" nun ein Gewerbegebiet im Sinn des § 8 BauNVO entstehen soll. Der diesbezügliche neue Bebauungsplanentwurf wird nach Beschlussfassung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt und erneut öffentlich ausgelegt. Die vorliegende Stellungnahme vom 12.05.2012 wird aufgrund des Bezugs auf das Sondergebiet als überholt angesehen

 


A-12) Landratsamt Aichach-Friedberg – Kreisbrandrat/12.06.2012

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 12.06.2012 wird zur Kenntnis genommen und beachtet, wobei darauf hingewiesen wird, dass das Gebiet an die bereits vorhandene und abgeschlossene Erschließung angeschlossen wird und er Inhalt der Stellungnahme deshalb in diversen Teilen unzutreffend ist.

 


A-13) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/14.05.2012

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom14.05.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 


A-14) Industrie- und Handelskammer f. Schwaben u. Augsburg/20.06.2012
Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für Schwaben und Augsburg vom 20.06.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

B-1) Lokale Agenda, Arbeitskreis Umwelt und Natur/12.05.2012
Die Stellungnahme der Lokalen Agenda, Arbeitskreis Umwelt und Natur vom 12.05.2012 wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

Dritter Bürgermeister Losinger