Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/04.06.2013Bauleitplanung

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 04.06.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die formellen Anregungen werden im Bebauungsplan angepasst.

 

Immissionsschutz

Es liegt die gutachterliche Bewertung des Luftfahrt- und Flugunfallverständigen xxxxx xxxxxxxx xxxxx xxxxxxxxxx xx vom 05.06.2013 mit der Reg. Nr. LFBA 2013-04-Friedberg-Derching vor. Durch die Höhenlage der Straße (ca. 5 m), leicht abfallende Winkelstellung und den erhabenen Einfahrtskreisel, Randbegrünung, Leitplanken (wesentliche Blickeinschränkung) im Bereich der Straße und Radweg wird die Belastung der AIC 25 neu durch Blendung grundlegend minimiert. Der Nord-Süd-Verkehr ist grundsätzlich nicht betroffen. Der Süd-Nord-Verkehr wird durch die vorstehenden Parameter nur unwesentlich beeinflusst. Dies gilt ebenso für den Verkehr im Kreisel. Zudem hat die Anlage einen Mindestabstand von 20 Metern zum befestigten Fahrbahnrand der AIC 25 neu.

 

Naturschutz

Die vorgezogene Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen wird in der Satzung verankert. Der Eingrünungsstreifen wird entlang der Süd- und Ostgrenze auf 5 m verbreitert und mit entsprechenden 2-reihigen Pflanzfestsetzungen konkretisiert.

 

Wasserrecht

Die gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltgesetzes sind bei der Realisierung zu berücksichtigen

und umzusetzen. Der Hinweis wird in der Begründung ergänzt.

 

 

A-2) Regierung von Schwaben/16.05.2013
Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 16.05.2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-3) Regionaler Planungsverband Augsburg/04.06.2013

Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Augsburg vom 04.06.20143 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-4) Staatliches Bauamt Augsburg/13.05.2013

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 13.05.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die Empfehlung des Straßenbauamtes wird als sinnvoll erachtet. Die PV-Module erhalten einen Mindestabstand von 20 Metern zum befestigten Fahrbahnrand. Dies wird in der Planzeichnung auch dargestellt.

 

 

A-5) Autobahndirektion München/28.05.2013

Die Stellungnahme der Autobahndirektion München vom 28.05.2013 wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich möglicher Blendungen liegt die gutachterliche Bewertung des Luftfahrt- und Flugunfallverständigen xxxxx xxxxxxxx xxxxx xxxxxxxxxx xx vom 05.06.2013 mit der Reg. Nr. LFBA 2013-04-Friedberg-Derching vor. Auf Grund der Lage der Autobahn zu der gesamten Anlage sind keinerlei Blendbeeinflussungen zu erwarten, da die Autobahn nördlich der Anlage verläuft und die Module nach Süden ausgerichtet werden. Dies wird auch durch die Winkelabweichung aus der Parallelen für die BAB 8 gegenüber der Anlage nicht negativ beeinflusst.

 

 

A-6) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienstst. Thierhaupten/29.05.2013

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 29.05.2013 wird zur Kenntnis genommen. Danach sind im Umfeld Bodendenkmäler bekannt, weshalb auch innerhalb des Geltungsbereichs diese Vermutung galt. Durch den Investor wurde eine geophysikalische Untersuchung in Auftrag gegeben und die Untersuchungsergebnisse an das Landesamt weitergeleitet. Nachdem die geophysikalische Untersuchung des Geländes keine Hinweise auf Bodendenkmäler ergeben hat, gab das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege mit ergänzendem Schreiben vom 06.08.2013 die Fläche für die geplante Nutzung frei. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht erforderlich. Auf Art. 8 DSchG ist im Bebauungsplan hinzuweisen.

 

 

A-7) Lechwerke AG Augsburg/07.06.2013
Die Stellungnahme der Lechwerke AG Augsburg vom 07.06.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die vorgetragenen Anregungen und Forderungen sind einzuhalten und umzusetzen. Im Plan sind Abstände und Sicherheitsauflagen zu übernehmen oder zu kennzeichnen. Textliche Ergänzungen sind unter Hinweise vorzunehmen.

 

 

A-8) DB Services Immobilien GmbH/10.06.2013 und DB Energie GmbH/31.05.2013

Die Stellungnahme der DB Immobilien Services GmbH vom 10.06.2013 und der DB Energie GmbH vom 31.05.2013 werden zur Kenntnis genommen. Die vorgetragenen Anregungen und Forderungen sind einzuhalten und umzusetzen. Im Bebauungsplan sind Abstände und Sicherheitsauflagen zu übernehmen oder zu kennzeichnen sowie textliche Ergänzungen vorzunehmen.

 

 

A-9) Landratsamt Aichach-Friedberg – Kreisrandrat/08.05.2013

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 08.05.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen der Brandschutzdienststelle sind zu berücksichtigen. Für die vorliegende große Anlage sind bei der Realisierung die Zufahrten für Feuerwehren zu gewährleisten. Zudem ist mit dem LRA Aichach-Friedberg eine innerquartierliche Zufahrtsmöglichkeit für den Brandschutzfall abzuklären. Dies ist der Stadt Friedberg vor Baubeginn schriftlich nachzuweisen. Die Anregungen werden unter „Hinweise“ im Text aufgenommen.

 

 

A-10) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/10.05.2013

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 10.05.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Forderungen des WWA sind gewährleisten. Abstände sind nachzuweisen und jeglicher Eintrag in das Gewässer ist untersagt. Die Begründung ist dementsprechend zu ergänzen.

 

 

A-11) Bayer. Bauernverband/10.06.2013

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 10.06.2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

B-1) Schreiben Bürger/11.05.2013 xxxxxxx xxxxxxxxxxx

Die Stellungnahme xxx xxxxx xxxxxx xxxxxxxxxx vom 11.05.2013 wird zur Kenntnis genommen.

Ein Szenario wie dargestellt ist unter Hochspannungsleitungen immer gegeben. Die erschwerende Situation durch Photovoltaik-Elemente ist durch die Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Zudem sind die Auflagen für den Brandschutz einzuhalten. Sicherheitsabstände sind erfasst und als unbedenklich eingestuft worden.

Das Biotop / Regenrückhaltebecken ist durch zwei schmale Flurstücke (Graben und Fahrweg) von der PV-Anlage getrennt. Es gehen von der PV-Anlage keine Emissionen oder sonstigen schädigenden Einflüsse auf das Biotop aus.

Die private Bewertung der Effizienz der Anlage im Vergleich möglicher anderer Anlagen ist nicht im Bebauungsplanverfahren zu regeln. Die PV-Anlage trägt dazu bei, Strom aus erneuerbaren Energien herzustellen.

Die hohe optische Vorbelastung des Standortes (A8 mit Lärmschutzwand, doppelreihige

Hochspannungsleitung, Brückenbauwerk) lässt diesen Bereich als stark entfremdete, durch Technik geprägte Landschaft erscheinen. Das Gelände ist hier ebenflächig, somit die Fernwirkung der Anlage gering. Eingrünungsmaßnahmen nach Süden und Osten sind vorgesehen. Eine Landschaftszerstörung kann nicht attestiert werden. Die Belange der Unteren Naturschutzbehörde werden berücksichtigt.

Der Umweltbericht stellt die Aussagen der Bodenkarte wie folgt dar: „Die Bodenqualität im

Planungsgebiet zeichnet sich durch anmoorige, äußerst kalkreiche Grundwasserböden über

carbonatreichem Schotter aus. Feinsandiger Schluff in Schichten um 60cm befindet sich hier über sandigem, schwach schluffigem Kies. Die Bodenkarte empfiehlt als landwirtschaftliche Nutzung Dauergrünland, nur in Ausnahmefällen bei Deckschichten über 100 cm ist auch Ackernutzung denkbar.“ Es handelt sich bei den Aussagen der Bodenkarte um die natürlichen abiotischen Grundlagen. Es wird hier nicht dargestellt, inwiefern die Böden über die Jahrzehnte hinweg verändert wurden. Gerade hinsichtlich des Bodenwasserhaushaltes werden Einflüsse des Autobahnbaus und private Drainagen in der Bodenkarte nicht berücksichtigt. Aussagen zur tatsächlichen Nutzung werden hierin nicht getroffen.

Die politischen Bewertungen und in Frage gestellten energiepolitische Entscheidungen können nicht im Bebauungsplanverfahren geklärt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

Abwesend:

StR Bante                                           vertreten durch StRin Krendlinger

StR Büchler                                        vertreten durch StR Güntner