A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/04.06.2013Bauleitplanung
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 04.06.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die formellen Anregungen werden im Bebauungsplan angepasst.
Immissionsschutz
Es liegt die gutachterliche
Bewertung des Luftfahrt- und Flugunfallverständigen xxxxx
xxxxxxxx xxxxx xxxxxxxxxx xx vom 05.06.2013 mit der Reg. Nr. LFBA
2013-04-Friedberg-Derching vor. Durch die Höhenlage der Straße (ca. 5 m),
leicht abfallende Winkelstellung und den erhabenen Einfahrtskreisel,
Randbegrünung, Leitplanken (wesentliche Blickeinschränkung) im Bereich der
Straße und Radweg wird die Belastung der AIC 25 neu durch Blendung grundlegend
minimiert. Der Nord-Süd-Verkehr ist grundsätzlich nicht betroffen. Der
Süd-Nord-Verkehr wird durch die vorstehenden Parameter nur unwesentlich
beeinflusst. Dies gilt ebenso für den Verkehr im Kreisel. Zudem hat die Anlage
einen Mindestabstand von 20 Metern zum befestigten Fahrbahnrand der AIC 25 neu.
Naturschutz
Die vorgezogene Umsetzung der
Ausgleichsmaßnahmen wird in der Satzung verankert. Der Eingrünungsstreifen wird
entlang der Süd- und Ostgrenze auf 5 m verbreitert und mit entsprechenden
2-reihigen Pflanzfestsetzungen konkretisiert.
Wasserrecht
Die gesetzlichen Vorgaben des
Wasserhaushaltgesetzes sind bei der Realisierung zu berücksichtigen
und umzusetzen. Der Hinweis wird in
der Begründung ergänzt.
A-2) Regierung von Schwaben/16.05.2013
Die
Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 16.05.2013 wird zur Kenntnis
genommen.
A-3) Regionaler Planungsverband
Augsburg/04.06.2013
Die Stellungnahme des Regionalen
Planungsverbandes Augsburg vom 04.06.20143 wird zur Kenntnis genommen.
A-4) Staatliches Bauamt
Augsburg/13.05.2013
Die Stellungnahme des Staatlichen
Bauamtes Augsburg vom 13.05.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die Empfehlung des
Straßenbauamtes wird als sinnvoll erachtet. Die PV-Module erhalten einen
Mindestabstand von 20 Metern zum befestigten Fahrbahnrand. Dies wird in der
Planzeichnung auch dargestellt.
A-5) Autobahndirektion
München/28.05.2013
Die Stellungnahme der
Autobahndirektion München vom 28.05.2013 wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich
möglicher Blendungen liegt die gutachterliche Bewertung des Luftfahrt- und
Flugunfallverständigen xxxxx
xxxxxxxx xxxxx xxxxxxxxxx xx vom 05.06.2013 mit der Reg. Nr.
LFBA 2013-04-Friedberg-Derching vor. Auf Grund der Lage der Autobahn zu der
gesamten Anlage sind keinerlei Blendbeeinflussungen zu erwarten, da die
Autobahn nördlich der Anlage verläuft und die Module nach Süden ausgerichtet
werden. Dies wird auch durch die Winkelabweichung aus der Parallelen für die
BAB 8 gegenüber der Anlage nicht negativ beeinflusst.
A-6) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege,
Dienstst. Thierhaupten/29.05.2013
Die Stellungnahme des Bayer.
Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 29.05.2013 wird zur
Kenntnis genommen. Danach sind im Umfeld Bodendenkmäler bekannt, weshalb auch
innerhalb des Geltungsbereichs diese Vermutung galt. Durch den Investor wurde eine geophysikalische Untersuchung
in
Auftrag gegeben und die Untersuchungsergebnisse an das Landesamt
weitergeleitet. Nachdem die geophysikalische Untersuchung des Geländes keine
Hinweise auf Bodendenkmäler ergeben hat, gab das Bayer. Landesamt für
Denkmalpflege mit ergänzendem Schreiben vom 06.08.2013 die Fläche für die
geplante Nutzung frei. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht erforderlich. Auf
Art. 8 DSchG ist im Bebauungsplan hinzuweisen.
A-7) Lechwerke AG Augsburg/07.06.2013
Die
Stellungnahme der Lechwerke AG Augsburg vom 07.06.2013 wird zur Kenntnis
genommen. Die vorgetragenen Anregungen und Forderungen sind einzuhalten und
umzusetzen. Im Plan sind Abstände und Sicherheitsauflagen zu übernehmen oder zu
kennzeichnen. Textliche Ergänzungen sind unter Hinweise vorzunehmen.
A-8) DB Services Immobilien
GmbH/10.06.2013 und DB Energie GmbH/31.05.2013
Die Stellungnahme der DB Immobilien
Services GmbH vom 10.06.2013 und der DB Energie GmbH vom 31.05.2013 werden zur
Kenntnis genommen. Die vorgetragenen Anregungen und Forderungen sind
einzuhalten und umzusetzen. Im Bebauungsplan sind Abstände und
Sicherheitsauflagen zu übernehmen oder zu kennzeichnen sowie textliche Ergänzungen
vorzunehmen.
A-9) Landratsamt Aichach-Friedberg –
Kreisrandrat/08.05.2013
Die Stellungnahme des Kreisbrandrates
vom 08.05.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen der Brandschutzdienststelle
sind zu berücksichtigen. Für die vorliegende große Anlage sind bei der
Realisierung die Zufahrten für Feuerwehren zu gewährleisten. Zudem ist mit dem
LRA Aichach-Friedberg eine innerquartierliche Zufahrtsmöglichkeit für den
Brandschutzfall abzuklären. Dies ist der Stadt Friedberg vor Baubeginn
schriftlich nachzuweisen. Die Anregungen werden unter „Hinweise“ im Text aufgenommen.
A-10) Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth/10.05.2013
Die Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 10.05.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die
Forderungen des WWA sind gewährleisten. Abstände sind nachzuweisen und
jeglicher Eintrag in das Gewässer ist untersagt. Die Begründung ist
dementsprechend zu ergänzen.
A-11) Bayer. Bauernverband/10.06.2013
Die Stellungnahme des Bayerischen
Bauernverbandes vom 10.06.2013 wird zur Kenntnis genommen.
B-1) Schreiben Bürger/11.05.2013 xxxxxxx
xxxxxxxxxxx
Die Stellungnahme xxx
xxxxx xxxxxx xxxxxxxxxx vom 11.05.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Ein
Szenario wie dargestellt ist unter Hochspannungsleitungen immer gegeben. Die
erschwerende Situation durch Photovoltaik-Elemente ist durch die Träger
öffentlicher Belange berücksichtigt. Zudem sind die Auflagen für den
Brandschutz einzuhalten. Sicherheitsabstände sind erfasst und als unbedenklich
eingestuft worden.
Das Biotop / Regenrückhaltebecken
ist durch zwei schmale Flurstücke (Graben und Fahrweg) von der PV-Anlage
getrennt. Es gehen von der PV-Anlage keine Emissionen oder sonstigen
schädigenden Einflüsse auf das Biotop aus.
Die private Bewertung der Effizienz
der Anlage im Vergleich möglicher anderer Anlagen ist nicht im
Bebauungsplanverfahren zu regeln. Die PV-Anlage trägt dazu bei, Strom aus
erneuerbaren Energien herzustellen.
Die hohe optische Vorbelastung
des Standortes (A8 mit Lärmschutzwand, doppelreihige
Hochspannungsleitung,
Brückenbauwerk) lässt diesen Bereich als stark entfremdete, durch Technik
geprägte Landschaft erscheinen. Das Gelände ist hier ebenflächig, somit die Fernwirkung
der Anlage gering. Eingrünungsmaßnahmen nach Süden und Osten sind vorgesehen.
Eine
Landschaftszerstörung kann nicht attestiert werden. Die Belange der Unteren
Naturschutzbehörde werden berücksichtigt.
Der Umweltbericht stellt die
Aussagen der Bodenkarte wie folgt dar: „Die Bodenqualität im
Planungsgebiet zeichnet sich
durch anmoorige, äußerst kalkreiche Grundwasserböden über
carbonatreichem Schotter aus.
Feinsandiger Schluff in Schichten um 60cm befindet sich hier über sandigem,
schwach schluffigem Kies. Die Bodenkarte empfiehlt als landwirtschaftliche
Nutzung Dauergrünland, nur in Ausnahmefällen bei Deckschichten über 100 cm ist
auch Ackernutzung denkbar.“ Es handelt sich bei den Aussagen der Bodenkarte um
die natürlichen abiotischen Grundlagen. Es wird hier nicht dargestellt,
inwiefern die Böden über die Jahrzehnte hinweg verändert wurden. Gerade
hinsichtlich des Bodenwasserhaushaltes werden Einflüsse des Autobahnbaus und
private Drainagen in der Bodenkarte nicht berücksichtigt. Aussagen zur tatsächlichen
Nutzung werden hierin nicht getroffen.
Die politischen Bewertungen und in
Frage gestellten energiepolitische Entscheidungen können nicht im
Bebauungsplanverfahren geklärt werden.