Sitzung: 23.10.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27
Vorlage: 2013/234
A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg, Immissionsschutz/13.08.2013
Die Stadt Friedberg ordnet das Gebiet westlich der Afrastraße neu. Im
Zuge der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung
bisheriger gewerblicher Leerbauflächen in Wohnbauflächen sowie eine bebaute
Gewerbefläche in eine Mischgebietsfläche. Eine Einschränkung der vorhandenen
Gewerbenutzung soll dabei nicht erfolgen.
An die aktuell stattfindende Gewerbenutzung grenzen nach Süden und Osten
hin Wohnnutzungen an. Die für
Gewerbegebiet üblichen Immissionsrichtwerte von 65 / 50 dB(A) unterliegen
gegenüber der vorhandenen, unmittelbar angrenzenden Wohnnutzung bereits
Einschränkungen. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Friedberg
trägt diesem Sachverhalt mit der Darstellung "reduzierter"
Gewerbeflächen Rechnung. Das Sachgebiet Immissionsschutz weist auf diesen
Aspekt hin.
Die Stadt Friedberg hat eine Schalltechnische Untersuchung für das
Gebiet veranlasst, welche sowohl die Gewerbenutzung als auch die Bahnlinie im
Norden und die Verkehrsemissionen aus der Afrastraße berücksichtigt. Die
Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachters finden sowohl im Flächennutzungsplan
als auch im Bebauungsplan Beachtung.
Aktive und /oder passive Lärmschutzmaßnahmen sind zum Schutz vor
Emissionen aus dem Straßen- und Bahnverkehr vorzusehen. Lärmprobleme mit der
südlich angrenzenden Gewerbenutzung treten dagegen nicht auf. Auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes wird die Erfordernis hinsichtlich lärmmindernder
Maßnahmen sowohl in Richtung Bahnlinie als auch zur Afrastraße mit Planzeichen
dargestellt. Detaillierte Maßnahmen sind in den jeweiligen Bebauungsplänen aufzuzeigen und festzusetzen.
A-2) Landratsamt
Aichach-Friedberg, Kreisbrandrat/07.08.2013
Der Flächennutzungsplan definiert die Art der Bodennutzung. Konkret legt
die 30. Änderung des FNP eine Rücknahme von gewerblichen Bauflächen zu Gunsten
von Wohnbauflächen fest. Der Flächennutzungsplan zeigt dabei die Grundzüge der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung auf. Die Wohnbauflächen kommen dabei
direkt an der Afrastraße zu liegen, an deren östlicher Seite bereits
Wohnbauflächen bestehen. Die entsprechenden Versorgungsleitungen befinden sich
innerhalb der Afrastraße.
Die vom Kreisbrandrat übermittelten Aspekte des
abwehrenden Brandschutzes sind nicht Inhalt einer Flächennutzungsplanung und
können auf dieser Planungsebene auch nicht geregelt werden.
Grundsätzlich erfolgt ein Anschluss des künftigen Baugebietes an
die öffentliche Wasserversorgung. Die Leitungen sind in unmittelbarer Nähe innerhalb der Afrastraße. Es
ist davon auszugehen, dass im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung das
Hydrantennetz gem. den entsprechenden Richtlinien errichtet
und die die Löschwasserversorgung des Gebietes gewährleistet wird. Auf die Stellungnahme der Stadtwerke
Friedberg ist zu verweisen. Auch die Erschließungsstraßen innerhalb der künftigen Baugebiete können
für die Feuerwehr verwendet werden.
Die Aspekte des abwehrenden Brandschutzes werden in
weiteren Planungsprozessen ggf. mit Abstimmung des Kreisbrandrates erarbeitet.
A-3) Landratsamt
Aichach-Friedberg, Gesundheitsamt vom 16.08.2013
Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Umnutzung
einer gewerblichen Baufläche für eine künftige Wohnnutzung.
Gegenüber einer Nutzung für Wohnzwecke ist von einer verringerten Gefahr
für das Grundwasser auszugehen, als dies bei einer Gewerbenutzung - ggf. mit
dem Umgang wassergefährdender Stoffe - der Fall sein kann. Gleichzeitig bleibt
innerhalb von Wohnbauflächen die Versiegelung gegenüber gewerblichen Flächen
deutlich zurück, was sich auch positiv auf
den Grundwasserkörper auswirkt.
Grundsätzlich entstehen auf der Ebene der Flächennutzungspläne
allerdings keine unmittelbaren Umweltwirkungen.
Ver- und Entsorgungsleitungen sind im Gebiet vorhanden.
A-4) Industrie-
und Handelskammer für Schwaben/09.09.2013
Die Stadt Friedberg ordnet das Gebiet westlich der Afrastraße neu. Im
Zuge der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung
bisheriger gewerblicher Leerbauflächen in Wohnbauflächen sowie eine bebaute
Gewerbefläche in eine Mischgebietsfläche. Eine Einschränkung der vorhandenen
Gewerbenutzung soll dabei nicht erfolgen.
In diesem Zusammenhang hat die Stadt Friedberg eine schalltechnische
Untersuchung veranlasst. Diese berücksichtigt die Lärmemissionen bzw.
Kontingente aus der gewerblichen Nutzung. Die Ergebnisse der Untersuchung
fließen in den Flächennutzungsplan mit ein. Im Hinblick auf die Stellungnahme
der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg erfolgt im
Flächennutzungsplan die Aufnahme der Umgrenzung zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen um die Wohnbaufläche.
A-5) DB Services
Immobilien/14.08.2013
Im Rahmen der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes werden bisherige
gewerbliche Bauflächen südlich der Bahnlinie Augsburg - Ingolstadt in
Wohnbauflächen umgewidmet. Die zwischen Augsburg -Hochzoll und Friedberg auf
einem Bahndamm verlaufenden Schienentrasse erfährt mit der Umwidmung keine
Beeinträchtigung.
Bahnstromleitungen sind im Änderungsbereich und darüber hinaus nicht
vorhanden. Auf die Stellungnahme der DB Netze vom 03.09.2013 wird verwiesen.
Derzeit wird für die Bauleitpläne eine Schalltechnischen Untersuchung
erarbeitet, welche auch den nördlich des Gebietes bestehenden Schienenverkehr
berücksichtigt. Ggf. erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbebauung vor
Emissionen aus dem Bahnbetrieb sind nicht von den der DB Netz AG oder dem
Betreiber der Bahnlinie zu tragen.
A-6) Eisenbahn-Bundesamt/05.09.2013
Im Rahmen der Bauleitpläne hat die Stadt Friedberg eine schalltechnische
Untersuchung veranlasst. Diese berücksichtigt auch die Lärmemissionen aus dem
Bahnverkehr. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen in den Flächennutzungsplan
mit ein. Im Hinblick auf die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde
am Landratsamt Aichach-Friedberg erfolgt im Flächennutzungsplan die Aufnahme
der Umgrenzung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen um die
Wohnbaufläche.
A-7) Stadtwerke
Augsburg 10.09.2013
Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg vom 10.09.2012 wird zur
Kenntnis genommen und die Planung entsprechend ergänzt.
A-8) Bund
Naturschutz/09.08.2013
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 09.08.2013 wird zur Kenntnis
genommen. Der Regionale Grünzug zwischen Friedberg und Augsburg wird im Rahmen
der Regionalplanung definiert. Die rechtsgültige Flächennutzungsplanung der
Stadt Friedberg wie auch die 30. Änderungen zeigen den Regionalen Grünzug auf.
Die Umwidmung der bisherigen Gewerbeflächen in eine Wohnbaufläche
beeinträchtigt den Regionalen Grünzug nicht. Eine weitere Bebauung und damit
Einengung des Regionalen Grünzuges wird mit der 30. Änderung nicht
herbeigeführt.
Mit der Änderung in eine Wohnbaufläche ist dagegen eine geringere
Verdichtung und damit mehr Freiflächen innerhalb dem - bereits in der
Flächennutzungsplanung der Stadt Friedberg für eine gewerbliche Bebauung
vorgesehenen - Gebiet auszugehen.
Die Entwicklung einer Wohnbaufläche in diesem Gebiet wird damit - im
Gegensatz einer gewerblichen Bebauung - auch günstigere kleinklimatische
Verhältnisse bewirken.
A-9) Lechwerke AG/04.09.2013
Die Stellungnahme der Lechwerke AG vom 04.09.2013 wird zur Kenntnis
genommen.
A-10)
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/05.09.2013
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 045.09.2013
wird zur Kenntnis genommen. Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
beinhaltet die Umnutzung einer gewerblichen Baufläche für eine künftige
Wohnnutzung.
Gegenüber einer Nutzung für Wohnzwecke ist von einer verringerten Gefahr
für das Grundwasser auszugehen, als dies bei einer Gewerbenutzung - ggf. mit
dem Umgang wassergefährdender Stoffe - der Fall sein kann. Gleichzeitig bleibt
innerhalb von Wohnbauflächen die Versiegelung gegenüber gewerblichen Flächen
deutlich zurück, was sich auch positiv auf
den Grundwasserkörper auswirkt.
Grundsätzlich entstehen auf der Ebene der Flächennutzungspläne
allerdings keine unmittelbaren Umweltwirkungen.
Die wasserwirtschaftlichen Belange werden auf der Ebene des
Bebauungsplanes berücksichtigt.
A-11) Bayer.
Bauernverband/06.09.2013
Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 06.09.2013 wird
zur Kenntnis genommen. Sie bezieht sich auf einen Hinweis im Bebauungsplan und
wird dort berücksichtigt. Für die Flächennutzungsplanung bestehen keine
Auswirkungen oder Änderungen.
B-1) Schreiben
Bürger /30.08.2013 xxxxxxxxxx
xxxxxx
Die Stellungnahme xxx
xxxx xxxxxxxxx xxxxx xxx xxxxxxxxxx wird zur Kenntnis genommen. Die jetzt für
eine Umwidmung vorgesehenen Flächen an der Afrastraße südlich der Bahnlinie
sind bereits seit Jahrzehnten als reduzierte gewerbliche Bauflächen im
Flächennutzungsplan dargestellt. Allerdings konnte der Gesamtbereich bisher
keiner der Gebietskategorie entsprechenden Bebauung zugeführt werden. Die
Nutzung der Fläche scheiterte insbesondere an Immissionsproblemen. Diese
Problematik ist durch die angrenzende Wohnbebauung östlich der Afrastraße
weiterhin aktuell. Die Darstellung als „reduzierte gewerbliche Bauflächen“
macht deutlich, dass nicht alle in einem Gewerbegebiet nach § 8
Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässigen gewerblichen Nutzungen dort möglich
sind. Vielmehr dürften dort nur Betriebe zugelassen werden, deren Emissionen
das dem Wohnen vorherrschenden Umfeld gerecht werden, als solche die das Wohnen
nicht wesentlich stören. Derartige Gewerbebetriebe sind aber bereits in einem
Mischgebiet nach § 6 BauNVO allgemein zulässig. . Im Sinne der DIN 18005
Schallschutz im Städtebau und der TA Lärm gelten im Mischgebieten
Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) am Tag und 45 dB(A) nachts. Maßgebliches
Kriterium hierfür sind die südlich angrenzenden vorhandenen Wohngebäude. Auf
dieser Basis werden auch die gewerblichen Nutzungen auf dem Grundstück Flur-Nr.
2060 der Gemarkung Friedberg betrieben. Insofern geht mit der veränderten
Darstellung des Grundstücks im Flächennutzungsplan keine Verschlechterung
einher. Für die bestehenden wie auch die früheren Betriebe waren stets die
vorhandene Gemengelage und das schutzbedürftige Wohnen zu berücksichtigen. Die bestehende
Nutzungen können im Rahmen dieser Richtwerte auf dem Grundstück Flur-Nr. 2060 auch
weiterhin betrieben werden.
Die Ausweisung einer gemischten Baufläche bedingt letztlich auch im
Bebauungsplan die Sicherstellung einer "gemischten" Nutzung.
Städtebauliches Ziel für die Flächen im Norden ist aber Wohnen. Der Standort
ist nach Auffassung der Stadt Friedberg nicht für Geschäfts- oder Bürogebäude,
Einzelhandelsbetriebe oder den weiteren für ein Mischgebiet vorgesehenen
Nutzungen geeignet. Für die Stadt Friedberg kommt daher die Ausdehnung des
Mischgebietes bis zur Bahnlinie nicht in Betracht. Mit diesem Lösungsvorschlag
verbliebe zudem das Grundstück Flur-Nr. 2060 als Gewerbeinsel innerhalb
gemischter Bauflächen übrig. Dies stellt keinen geordneten städtebaulichen
Ansatz dar.
Mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die bauliche
Situation an der Afrastraße bestmöglich geordnet und ergänzt. Die reale
Situation an der Afrastraße - südlich wie östlich und nordöstlich des
Grundstückes Flur-Nr. 2060 - wird von Wohnen geprägt. Südlich des genannten
Grundstückes bildet der Flächennutzungsplan zwar gemischte Bauflächen ab,
tatsächlich herrscht allerdings überwiegend Wohnnutzung vor. Eine typisch
gewerbliche Nutzung im Sinne der BauNVO liegt an der Afrastraße südlich der
Bahnlinie nicht vor. Entscheidend für die Beurteilung sind dabei nicht die
Darstellungen im Flächennutzungsplan, sondern die tatsächlich stattfindende
Nutzung. Diese zeigt - wie bereits beschrieben - überwiegend Wohnnutzung auf.
Zusammen mit dem Gewerbe auf Flur-Nr. 2060 liegt letztlich eine gemischte
bauliche Nutzung vor. Diese tatsächliche Nutzung wird in den
Flächennutzungsplan im Rahmen der 30. Änderung übernommen.
Die Rücknahme der gewerblichen Baufläche ist nach obiger Darstellung
städtebaulich im Sinne des § 1 BauGB begründet. Nach § 6 BauNVO dienen
Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das
Wohnen nicht wesentlich stören. In diesem Zusammenhang ordnet die Stadt
Friedberg das Gebiet neu und sieht die gewerbliche Nutzung auf Flur-Nr. 2060
als Teil der gemischten Baufläche. Das Grundstück Flur-Nr. 2060 kann als Teil
der gemischten Baufläche weiterhin gewerblich genutzt werden. Einschränkungen
liegen durch die benachbarte Wohnnutzung bereits vor und werden wie aufgezeigt
nicht verschlechtert. Dies wird durch den rechtsgültigen Flächennutzungsplan
und der dort dargestellten reduzierten gewerblichen Baufläche schon zum
Ausdruck gebracht.
In den Bauleitplanungen wird darauf hingewiesen, dass eine
Schalltechnische Untersuchung des Gebietes erfolgt und im weiteren Verfahren
selbstverständlich auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Die
Ergebnisse liegen zwischenzeitlich vor. Für die Entwicklung von Wohnbauflächen
sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms
und den Emissionen aus dem Bahnverkehr erforderlich. Immissionsprobleme mit der
derzeitigen Gewerbenutzung südlich der neuen Wohnbauflächen treten allerdings
nicht auf. Die Baugrenzen im Bebauungsplan stellen hier ausreichend Abstand
sicher.
An der Darstellung im Flächennutzungsplan wird daher festgehalten.
B-2) Schreiben
Bürger/30.08.2013 xxxxxxxxx
xxxxx
Die Stellungnahme xxx
xxxxx xxxxxxxx xxxx xxx xxxxxxxxxx wird zur Kenntnis genommen. Die 30.
Änderung des Flächennutzungsplanes sieht grundsätzlich keine Neuausweisung von
Bauflächen vor. Vielmehr werden bisher für eine gewerbliche Nutzung vorgesehene
Flächen künftig für Zwecke des Wohnungsbaues umgewidmet.
Durch die Feuerwehr wurde im Juni 2013 aufgrund der damaligen
Niederschläge und dem damit verbundenen
Anstieg des Grundwassers Warnung für das Gebiet an der Afrastraße veranlasst.
Die Bevölkerung sollte vorbeugend auf das ansteigende Grundwasser hingewiesen
werden. Nach Informationen der Stadt Friedberg ist es aber zu keinen Schadensauswirkungen
gekommen. Hochwasser in Form von Überschwemmungen lagen nicht vor.
Die Stadt Friedberg hat seit dem Pfingsthochwasser 1999 Maßnahmen
ergriffen. Das von Süden aus der Paar kommende Wasser wird über die in der
südlichen Friedberger Au vorhandenen Gräben über den Afrasee I und die neu
gestaltete Flutmulde nach Norden in die Friedberger Ach abgeleitet.
Eine künftige bauliche Entwicklung des Gebietes wird den Sachverhalt
möglicher Hochwässer oder auch Anstiege des Grundwassers mit der Höhe der
Erschließungsstraßen wie auch der Erdgeschoss-Höhen der Gebäude berücksichtigen
müssen. Dem vorbeugenden Hochwasserschutz ist Rechnung zu tragen.
Das überplante Gebiet liegt dabei weder im amtlich festgesetzten
Überschwemmungsgebiet, noch wird es als wassersensibel eingestuft. Die
Topografie gibt diese Einschätzung auch wider. So liegen die Gebiete zwischen
Achgraben und Friedberger Ach (wassersensibler Bereich) niedriger als das
Gebiet westlich der Afrastraße.
B-3) Schreiben
Bürger /04.09.2013
xxxxxx xxxxxx
Die Stellungnahme xxx
xxxxx xxxxx xxxxxx xxx xxxxxxxxxx wird zur Kenntnis genommen. In einem
Flächennutzungsplan stellen die Kommunen die aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergebende
Art der Bodennutzung dar. Im vorliegenden Fall widmet die Stadt Friedberg
bisherige Gewerbeflächen an der Afrastraße in Wohnbauflächen um. Ziel der Stadt
Friedberg ist demnach, das Gebiet für eine Wohnnutzung zur Verfügung zu
stellen. In einem ersten Schritt werden auf der Ebene des Bebauungsplanes die
städtischen Flächen Flur-Nrn. 2058 und 2059 konkret entwickelt. Hierzu wird die
Stadt Friedberg bauleitplanerisch tätig. Im Bebauungsplan erfolgt die
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes. Allgemeine Wohngebiete dienen
vorwiegend dem Wohnen. Mit den Festsetzungen im Bebauungsplan definiert die
Stadt Friedberg die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Die zulässigen
Nutzungen in solchen Gebieten regelt § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Es ist zutreffend, dass der Landkreis Aichach-Friedberg an diesem
Standort Flächen pachten und dort eine Sammelunterkunft für 70 Asylbewerber
errichten will. Wohnheime jeglicher Art sind baurechtlich Anlagen für soziale
Zwecke und grundsätzlich vom § 4 BauNVO abgedeckt.
Der Stadt Friedberg ist die kritische Haltung von Bürgern gegenüber dem
Vorhaben der Regierung von Schwaben und des Landkreises Aichach-Friedberg
durchaus bekannt. Dennoch ist es erforderlich, auch in Friedberg als größter
Stadt im Landkreis Wohnraum für Asylbewerber bereitzustellen. Die Bemühungen
des Landkreises Aichach-Friedberg, innerhalb des Stadtgebietes Friedberg
Alternativen zu finden, waren bisher nicht erfolgreich. Alternative Standorte -
weder für eine dezentrale Unterbringung noch für eine Sammelunterkunft - liegen
derzeit nicht vor. Aufgrund des anhaltenden Flüchtlingszustromes, des
Zeitdrucks menschenwürdige Unterkünfte bereitzustellen, kommt die Stadt
Friedberg ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nach und folgt der Bitte der
Regierung von Schwaben und des Landkreises mit den Bauleitplänen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen. Die bei diesem Sachverhalt immer
aufgeworfenen Befürchtungen hinsichtlich Sicherheit und Kriminalität lassen
sich zum Einen durch die Erfahrungen der Behörden und der Einrichtungen selbst
nicht bestätigen und damit verallgemeinern, zum Anderen kann diese Thematik im
Flächennutzungsplan bzw. im Bebauungsplan weder erfasst, behandelt noch gelöst
werden.
Die Zuständigkeit der Unterbringung liegt beim Landkreis. Hierauf hat
die Stadt Friedberg keinen direkten Einfluss. Grundsätzlich kann über das Für
und Wider von Container-Siedlungen diskutiert werden. Aufgrund der regelmäßig
schwankenden Flüchtlingszahlen werden temporäre Einrichtungen oft als
wirtschaftlicher erachtet. Inwieweit sich Container-Siedlungen in eine
gewachsene Siedlungsstruktur einfügen, hängt letztlich von der Ausgestaltung
der Anlage ab. Der von der Stadt Friedberg vorgesehene Bebauungsplan schafft
die Voraussetzungen für ein qualitativ hochwertiges Wohnen, auch für
Asylsuchende.
B-4) Schreiben
Bürger /01.09.2013 xxxxxxx xxxxx
Die Stellungnahme xxx
xxxx xxxxxx xxxx vom 01.09.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die
Stadt Friedberg ordnet das Gebiet südlich der Bahnlinie und westlich der
Afrastraße neu. Vorgesehen ist hier anstatt einer gewerblichen Nutzung die
Entwicklung von Wohnbauflächen. Der Flächennutzungsplan sieht hierfür insgesamt
2,8 ha künftiges Wohnbauland vor. Wie sich die Stadt Friedberg die
Gesamtentwicklung vorstellen kann, ist in den Unterlagen der Bauleitpläne
aufgezeigt.
In einem ersten Schritt erfolgt hierzu die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 92/I. Inhalt ist die Festsetzung eines allgemeinen
Wohngebietes. Das Gebiet beschränkt sich
zunächst auf die städtischen Flächen in einem Umfang von knapp 0,5 ha
Baufläche.
Der Landkreis Aichach-Friedberg hat die Absicht, einen Teil dieser
künftigen Wohnbauflächen zu pachten und dort für einen begrenzten Zeitraum
Unterkünfte für Asylbewerber zu errichten. Der Landkreis hat sich intensiv
bemüht, Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen anzumieten. Innerhalb
des Stadtgebietes Friedberg konnten aber keine alternativen
Unterbringungsmöglichkeiten aufgetan werden. Im Gegensatz zu den in der
Stellungnahme suggerierten geeigneten "leer stehenden Gebäuden"
liegen tatsächlich weder geeignete und verfügbare dezentrale Formen einer
Unterbringung noch zweckdienliche Sammelunterkünfte vor. Aufgrund des
anhaltenden Flüchtlingszustromes, des Zeitdrucks auch menschenwürdige
Unterkünfte bereitzustellen, kommt die Stadt Friedberg ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung nach und folgt der Bitte der Regierung von Schwaben und des
Landkreises und schafft mit den Bauleitplänen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für das Vorhaben.
Die Konzeption des Bebauungsplanes ist auf die Errichtung von Wohngebäuden
ausgerichtet. Städtebauliches Ziel ist dabei, Gebäude mit Geschosswohnungsbau
zu ermöglichen. Die Baugrenzen im Bebauungsplan zeigen diese beabsichtigte
Entwicklung auf. Daraus ergeben sich auch die vorgeschlagenen
Grundstücksabgrenzungen und Flächengrößen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit
eröffnet, Wohncontainer für den Pachtzeitraum zwischen Stadt und Landkreis
errichten zu können. Dies ermöglicht eine flexiblere, aus städtebaulicher Sicht
und für Wohnzwecke günstigere Anordnung als dies in ersten Vorstellungen zur
Anordnung von Wohncontainern der Fall ist. Nach Süden setzt der Bebauungsplan
Grünflächen fest. Diese führen eine räumliche und optische Trennung zwischen
der dort stattfindenden gewerblichen Nutzung und der vorgesehenen Wohnnutzung
herbei und ist aus städtebaulichen Gründen zwischen den unterschiedlichen
Nutzungsformen geboten.
Die Stadt Friedberg sieht das Gebiet im Gesamten als besonders für eine
Wohnnutzung geeignet an. Zur Straßenbahnhaltestelle Friedberg West beträgt die
Entfernung etwa einen Kilometer. Auch liegt das Gebiet zum Bahnhof Friedberg
und zum Stadtkern günstig.
Die bei diesem Sachverhalt immer aufgeworfenen Befürchtungen
hinsichtlich Sicherheit und Kriminalität lassen sich zum Einen durch die
Erfahrungen der Behörden mit Flüchtlingsunterkünften nicht bestätigen und
verallgemeinern, zum Anderen kann diese Thematik im Flächennutzungsplan bzw.
Bebauungsplan weder erfasst, behandelt noch gelöst werden.
Die gesellschaftlichen Diskussionen zur Unterbringung von Asylbewerbern
- in Sammelunterkünfte oder dezentral in Einzelgebäuden, mit oder ohne
Residenzpflicht - können nur auf politischer Ebene erfolgen. Die Instrumente
der kommunalen Bauleitplanung lassen dies nicht zu und sind hierfür auch nicht
geeignet.
B-5) SchreibenBürger
/06.09.2013 xxxxxxx
xxxxxxxxx
Die Stellungnahme xxx
xxxxx xxxxxx xxxxxxxx vom 06.09.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die
grundsätzliche Zustimmung zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes nimmt die
Stadt Friedberg zur Kenntnis.
Im Rahmen der 30. Änderung erfolgen keine neuen Ausweisungen von
Bauflächen. Vielmehr werden bisherige Gewerbeflächen in Wohnbauflächen
umgewidmet. Der westliche Randbereich des Grundstücks Flur-Nr. 2051/6 verbleibt
wie die südlich folgenden Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 2053, 2054,
2054/2, 2058 und 2059 wie in der rechtsgültigen Fassung des
Flächennutzungsplanes als Grünfläche. Diese Grünfläche am westlichen Rand ist
als Teil der Wohnbauflächen anzusehen und bei einer künftigen Entwicklung auch
als Ortsrand auszubilden. Bei einer Aufplanung des Gebiets mittels
Bebauungsplan wird also das vollständige Grundstück Flur-Nr. 2051/6 enthalten
sein.
Die westliche Abgrenzung folgt der Baufläche im rechtsgültigen
Flächennutzungsplan und ist nicht willkürlich definiert.
Die 30. Flächennutzungsplanänderung ordnet die Bauflächen westlich der
Afrastraße neu. Die Neuordnung beschränkt sich dabei auf die Gebiete nördlich
der Mischgebietsfläche.
Nach § 50 des BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen,
dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem
Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit
wie möglich vermieden werden.
Gewerbeflächen sieht die 30. Änderung westlich der Afrastraße künftig
nicht mehr vor. Das jetzt gewerblich genutzte Areal wird in ein Mischgebiet
überführt. Der bisherige Flächennutzungsplan der Stadt Friedberg hat mit der
Einstufung als reduzierte Gewerbefläche bereits auf Immissionskonflikte mit der
benachbarten Nutzung aufmerksam gemacht. Die Entwicklung von Wohnbauflächen
nördlich davon, reduziert künftige Emissionskontingente dieser Flächen, bzw. es
müssen mit aktiven oder passiven Schallschutzmaßnahmen gesunde Wohnbedingungen
nördlich davon sichergestellt werden. Die Stadt hat eine Schalltechnische
Untersuchung hierzu veranlasst und wird die Ergebnisse in die Bauleitpläne
einfließen lassen.
Mit der Zuordnung gewerblich genutzter Flächen zum bestehenden
Mischgebiet wird dort die bestehende Nutzung gestärkt. Es ist zutreffend, dass
insgesamt betrachtet dort eine Wohnnutzung dominiert. Die gewerbliche Nutzung
nördlich, die Umspannstation südlich davon sowie auch die THW-Halle im Osten
der Afrastraße begründen aber eine gemischte Nutzung des Gebietes. Eine
ergänzende Umwidmung des Mischgebietes im südlichen Teil der Afrastraße in
Wohnbauflächen würde eine unverhältnismäßige Einschränkung der gewerblich
genutzten Grundstücke bewirken. Zudem emittiert auch die Umspannstation
Emissionen, die in einem Konflikt mit einer benachbarten Wohnnutzung stehen.
Genaue Untersuchungen hierzu liegender Stadt Friedberg nicht vor. Allerdings
zeigt sich in gleichgelagerten Konstellationen immer ein Konfliktpotential
zwischen Transformatoren einer Umspannstation und einer Wohnfunktion.
Die Rücknahme der Gewerbefläche ist nach obiger Darstellung
städtebaulich im Sinne des § 1 BauGB begründet. Nach § 6 BauNVO dienen
Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen
nicht wesentlich stören. In diesem Zusammenhang ordnet die Stadt Friedberg das
Gebiet und sieht die gewerbliche Nutzung auf Flur-Nr. 2060 als Teil der nach
Süden folgenden gemischten Baufläche.
Die künftige Gebietseinstufung reduziert nach Auffassung der Stadt das
Konfliktpotential der unterschiedlichen Nutzungen und ist aus städtebaulichen
Gründen die geeignetste Lösung.
Alternativ wäre es denkbar, die jetzt im Bebauungsplan Nr. 92/I
definierte Fläche als Mischgebiet zu entwickeln und die gewerbliche Nutzung auf
Flur-Nr. 2060 dieser gemischten Nutzung anzugliedern und in den Bebauungsplan
Nr. 92/I aufzunehmen. Dieses Vorgehen und die Umwidmung des jetzigen
Mischgebiets in ein allgemeines Wohngebiet ändert aber nichts an möglichen
Immissionskonflikten mit der Umspannstation und ist daher aus Sicht der Stadt
Friedberg keine wirkliche Lösung.
B-6) SchreibenBürger/06.09.13
xxxxxxxx xxxxxx
Die Stellungnahme xxx
xxxxxxx xxxxx vom 06.09.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die
Wohnraumqualitäten und auch das Umfeld hängen nicht von Wohncontainern ab. Es
wurden in Deutschland ganze Studentenwohnheime in Containerbauweise errichtet.
Niemand käme auf die Idee, dies als menschenunwürdig zu bezeichnen.
Entscheidend ist letztlich die Umsetzung.
Grundsätzlich hat die Stadt Friedberg keinen Einfluss darauf, wie der
Landkreis in seiner Zuständigkeit Flüchtlinge unterbringt. Im Bebauungsplan
kann dies nicht geregelt werden. Die Stadt Friedberg hat allerdings ihre
Planungsinstrumente genutzt, um eine lockere Containerbauweise mit einem
ansprechenden Wohnumfeld zu ermöglichen. Sie trägt - wenn auch mit begrenzten
Möglichkeiten - dazu bei, die in der Gesellschaft wie auch hier kritisierte
Unterbringung von Asylbewerbern zu verbessern.
B-7) Schreiben
Bürger xxxxx
xxxxxxxx xxx xxxxxxx xxxxx
Die Stellungnahme xxx
xxxxx xxxx xxxxxxxx xxx xxxxx xxxxxxx xxxx wird zur Kenntnis
genommen. Im ersten Schritt ist die Stadt Friedberg dabei den Flächennutzungs-
und Landschaftsplan zu ändern und anstatt der bisherigen Darstellung von
reduzierten gewerblichen Bauflächen Wohnbauflächen darzustellen. Dies bildet
die Basis für eine weitere Entwicklung des Bereichs. Bevor nach Abschluss des
Änderungsverfahrens die weitere verbindliche Bauleitplanung in Form eines
Bebauungsplans eingeleitet werden kann, sind allerdings noch privatrechtliche
Vereinbarungen mit den diversen im Planungsbereich befindlichen
Grundstückseigentümern abzuschließen. Das Finanzreferat wird diesbezügliche
Gespräche aufnehmen. Erst nach Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit
sämtlichen Eigentümern kann eine Bebauungsplanung eingeleitet werden.