A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/13.12.2013
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 13.12.2013
wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass keine Einwendungen
vorgebracht werden.
A-2) LEW Verteilnetz GmbH,
Günzburg/12.12.2013
Die Stellungnahme der Lechwerke Verteilnetz GmbH, Günzburg vom
12.12.2013 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
A-3) Stadtwerke
Friedberg/30.12.2013
Die Stellungnahme der Stadtwerke Friedberg vom 30.12.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Das Bebauungsplanverfahren kann erst nach Klärung der Entsorgung des Regenwassers mit wasserrechtlichem Verfahren und Rückhaltemöglichkeiten abgeschlossen werden.
C) weitere
Beschlüsse:
Vor Satzungsbeschluss sind redaktionell die „doppelte“ Straßenbegrenzungslinie am Griesmühlweg zu korrigieren und die beiden Pflanzflächen innerhalb die Straßenbegrenzungslinie als Verkehrsbegleitgrün zu legen. Dies ist in der Begründung entsprechend anzupassen.