Sitzung: 23.01.2014 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26
Vorlage: 2013/339
A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/12.12.2013
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 12.12.2013
wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass keine Einwendungen
vorgebracht werden.
A-2) Bayer.
Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Thierhaupten/20.11.2013
Die Stellungnahme des Bayer.
Landesamtes für Denkmalpflege, Außenstelle Thierhaupten vom 20.11.2013 wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan wird bereits auf Art 8 Abs. 1 und 2 DSchG und die
entsprechenden Bestimmungen sowie auf die Erfordernis zur Einholung einer
denkmalpflegerische Erlaubnis nach Art. 7 DSchG hingewiesen.
Die vom Landesamt übermittelten Inhalte zum
Vollzug des DSchG zur Erteilung einer denkmalpflegerischen Erlaubnis unter
Beachtung bestimmter fachlicher Anforderungen werden zur Kenntnis genommen.
B-1) Schreiben Bürger/12.12.2013
xxxxxxx xxxxxxxxx
Die Stellungnahme des Herrn
Gustav Hartmann vom 12.12.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Mit der 30. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden die Gewerbeflächen an der Afrastraße umgewidmet. Das
nördliche und noch unbebaute Areal soll
künftig für die Entwicklung von Wohnbauflächen dienen, der Flächenumgriff der
ehem. Fa. Gärtner wird dagegen der südlich folgenden gemischten Bebauung
zugeordnet.
Im Rahmen der Bauleitplanungen hat die Stadt
Friedberg eine schalltechnische Untersuchung veranlasst. Dabei wurden
insbesondere der Verkehrslärm aber auch die Emissionen aus dem bestehenden
Gewerbebetrieb bewertet. Als Ergebnis dieses Fachgutachtens sind bei der
Errichtung von künftigen Wohngebäuden Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm zu
ergreifen. Lärmkonflikte mit der derzeitigen Gewerbenutzung auf der vorhandenen
Gewerbe- und künftigen Mischgebietsfläche treten dagegen nicht auf. Mit den
künftigen Gebäuden wird allerdings auch ein größerer Abstand zur Gewerbenutzung
gewahrt, als dies südlich des Areals der Fall ist. Die schalltechnische
Untersuchung berücksichtigt bei der Beurteilung des Gewerbelärmes auch die
Wohngebäude auf den Flurstücken 2139 und 2140. Hier finden die
Immissionsrichtwerte eines Mischgebietes Anwendung. Die Berechnungen ergeben
dabei tagsüber Überschreitungen um 1,6 bzw. 0,6 dB(A), nachts werden die
Richtwerte deutlich unterschritten. Mit einer anderweitigen Einstufung des
Gebietes als Wohnbaufläche wäre die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes auf
dem Flurstück 2139 wohl nicht möglich gewesen.
Eine künftige Nutzungsänderung innerhalb der
gewerblich genutzten Gebäude und Freiflächen auf dem Gelände der ehem. Fa.
Gärtner muss sich an der Umgebung orientieren. Dies bedeutet für eine
gewerbliche Nutzung die Berücksichtigung der nördlich künftig entstehenden wie
der südlich vorhandenen Wohnnutzung. Eine für die bestehende Wohnnutzung
nachteilige Entwicklung kann durch die Flächennutzungsplanung nicht abgeleitet
werden. Vielmehr werden die Konfliktpotentiale verringert.
Wie bereits in der Beschlussfassung aus der
frühzeitigen Beteiligung dargelegt, ist
die Rücknahme der Gewerbefläche städtebaulich im Sinne des § 1 BauGB begründet.
Nach § 6 BauNVO dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von
Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. In diesem
Zusammenhang ordnet die Stadt Friedberg das Gebiet neu und sieht die
gewerbliche Nutzung auf Fl-Nr. 2060 als Teil der nach Süden folgenden
gemischten Baufläche. Eine Umwidmung des vorhandenen Mischgebietes in eine
Wohnbaufläche würde dagegen Konflikte zwischen den tatsächlichen Nutzungen eher
befördern. Die künftige Gebietseinstufung reduziert dagegen das
Konfliktpotential und ist aus städtebaulichen Gründen die geeignetste Lösung.
Die weiteren Ausführungen beziehen sich auf
den Bebauungsplan und werden dort behandelt.