Der Planungs- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung
gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet an der Wulfertshauser Straße
in Friedberg-Nord. Dabei soll das Außenbereichsgrundstück FlNr. 1058 der
Gemarkung Friedberg in den Innenbereich einbezogen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die grundstückspolitischen Ziele der Stadt Friedberg zu sichern.