A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/28.02.2014

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 28.02.2014 wird zur Kenntnis genommen.

Bei  der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um einen innerstädtischen Bereich, der bereits mit dem aktuell gültigen Bebauungsplan einer Bebauung in beinahe vergleichbarem Umfang ermöglicht. Die gewünschte veränderte Entwicklung in diesem innerstädtischen Bereich erfordert jedoch die Änderung des Bebauungsplanes. Das Änderungsverfahren wird nun nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung weiterbetrieben. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden beschleunigten Verfahrensschritte nach den Vorschriften des § 13 a BauGB durchzuführen. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Immissionsschutz

Die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 14.02.2014 wird beachtet. Der Bebauungsplan wird entsprechend geändert.

 

 

A-2) Staatliches Bauamt Augsburg/04.01.2014

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 04.01.2014 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

 

A-3) Deutsche Telekom Technik GmbH Kempten/06.02.2014

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH Kempten vom 06.02.2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-4) Vermessungsamt Aichach/04.02.2014

Die Stellungnahme des Vermessungsamtes Aichach vom 0.02.2014 wird zur Kenntnis genommen. Die bestehende Grundstücksgrenze ist in der Planung als solche darzustellen. Geplant ist, dass die private Erschließungsstraße im Süden je zur Hälfe auf den Grundstücken FlNrn. 1066/5 und 1066/14 der Gemarkung Friedberg zu liegen kommt. Sie soll beiden Grundstücken gemeinsam als private Erschließung dienen, was auch notariell zwischen den Eigentümern so vereinbart ist.

 

 

A-5) Bund Naturschutz/02.02.2014

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 02.02.2014 wird zur Kenntnis genommen. Das Grundstück stand bereits mit dem bisherigen Bebauungsplan in vergleichbarer Form für eine Wohnbebauung zur Verfügung. Durch die Planung tritt keinerlei Verschlechterung ein. Die Garagenzeile mit hohem First dient dem Schutz der dahinter zu liegen kommenden Wohngebäude. Diese werden mit den Ruheräumen nach Westen orientiert und haben die Einhaltung der Richtwerte zudem durch eine schalltechnische Untersuchung nachzuweisen. Die gesunden Wohnverhältnisse werden damit sichergestellt.

 

 

A-6) Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/21.02.2014

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt vom 21.02.2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

B-1) Schreiben Bürger/20.02.2014 (xxxxx xxxx xx xxxxx xxxx xxxxxxxxxxxxxx

Die Stellungnahmen vom 15.01., 20.02. und 18.03.2014 werden zu Kenntnis genommen. Die Bebauungsplanung orientiert sich sehr stark nach den Wünschen des Eigentümers, weshalb neben den Doppelhäusern auch ein 5-Familienhaus in die Planung aufgenommen wurde. Nun wird dieser Wunsch erweitert auf ein 6-Familienhaus, eine Erhöhung des Kniestocks um 20 cm sowie eine Erhöhung der Dachneigung von max. 35° auf max. 45°. Dadurch entstünde ein enorm großer Baukörper, der sich städtebaulich nicht mehr in die mit dem Baugebiet geplante Struktur einfügen würde. Die gewünschten Änderungen werden in der Planung nicht berücksichtigt, das Verfahren ist mit den bisherigen Festsetzungen fortzuführen.

 

 

C) weitere Beschlüsse:

Die Garagenzeile wird in der Planzeichnung nicht mit „max. einem Vollgeschoss (I)“, sondern mit der Mindestfirsthöhe von 6m festgesetzt. Außerdem wird textlich festgesetzt, dass die Garagenzeile einheitlich zu gestalten ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              12

     

FrV Rockelmann hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair    vertreten durch Dritten Bürgermeister Losinger

FrVe Eser-Schuberth                          vertreten durch StRin Brülls

Zweiter Bürgermeister Fuchs             vertreten durch StR Eichele