Sitzung: 22.05.2014 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2014/077
Beschluss 1:
Folgender Absatz ist in § 3 der Geschäftsordnung aufzunehmen:
Zu Beginn jeder 4. Stadtratssitzung wird allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt die Möglichkeit gegeben, sich direkt mit Fragen an den Stadtrat insgesamt bzw. an den Bürgermeister zu wenden. Diese Bürgeranfragen werden in der Sitzungsniederschrift erfasst und innerhalb 3 Wochen nach der Sitzung schriftlich beantwortet. Die Antworten sind den Stadtratsmitgliedern mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 30
Nein: 1
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 31
Beschluss 2:
Die Bewirtschaftungsbefugnis des 1.Bürgermeisters wird bei Ziffer 5.1 auf 90.000 € festgelegt. Der Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss erhält eine Bewirtschaftungsbefugnis von 90.000 € bis 900.000 €. Alle anderen Beträge unter § 4 GeschO werden entsprechend der Vorgehensweise des Geschäftsordnungsmusters des Bayerischen Gemeindetages angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 28
Nein: 3
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 31
Beschluss 3:
Die Zuständigkeit bei der Altersteilzeit wird geändert. Entscheidungen werden bis A 12, EG12 sowie bis S18 durch den Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss getroffen. Ab A13 sowie ab EG13 liegt die Zuständigkeit beim Stadtrat.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 29
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 29
Abwesend:
StR Manfred Losinger
StRin Micheler-Jones
KommR Basch trägt die geänderten Beträge in § 4 der Geschäftsordnung wie folgt vor:
§ 4
Aufgabenverteilung zwischen Stadtrat,
Finanz-, Personal- und
Organisationsausschuss und Erstem
Bürgermeister
Folgende
Angelegenheiten werden entsprechend der Tabelle dem beschließenden Finanz-,
Personal- und Organisationsausschuss (FPA), soweit sie in § 11 keinem anderen
Ausschuss übertragen sind, oder dem Ersten Bürgermeister gemäß
Art. 37 Abs. 2 GO übertragen oder verbleiben beim Stadtrat:
Stadtrat FPA als 1.Bürgermeister
beschlie- oder V.i.A.
ßender
Aus-
schuss
2.
Überplanmäßige Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaus- über von
45.000 € bis 45.000 €
haltes im Einzelfall und Aufhebung 90.000 € bis
90.000 €
von Sperrvermerken
3.
Außerplanmäßige Ausgaben des über von
22.500 € bis 22.500 €
Verwaltungs- und Vermögenshaus- 45.000 € bis
45.000 €
haltes im Einzelfall
5.1
Bewirtschaftungsbefugnis und über von
90.000 € bis 90.000 €
Vergabe
(einschließlich der Ab- 900.000 € bis 900.000 € Energiebeschaf-
Schluss
hierzu erforderlicher Rechts- fung
sowie- geschäfte) Heizölkauf
unbegrenzt
Im Rahmen
verfügbarer Haushalts-
mittel, bei
wiederkehrenden Leist-
ungen ist für
die Bemessung von
Wertgrenzen
nach Ziffer 6.1 der Zeit-
raum
maßgeblich, für den die recht-
liche
Bindung bestehen soll; ist dieser
Zeitraum
nicht bestimmbar, so ist der
zehnfache
Jahresbetrag anzusetzen
5.2
Anordnungsbefugnis unbegrenzt
6.1 Stundung
ohne Aussetzung ---- über 2 Jahre bis 2 Jahre
der
Vollziehung bis 45.000 €
über 45.000 € über
1 Jahr bis 1 Jahr
6.2 Niederschlagung über von
45.000 € bis 45.000 €
90.000
€ bis 90.000 €
6.3 Erlässe und Entschei- über von 9.000 € bis 9.000 €
dungen nach dem Insolvenz- 90.000 € bis 90.000 €
verfahren und außergerichtliche
Schuldenbereinigungsverfahren
6.4
Aussetzungen bei finanzamt- unbegrenzt
lichen Einspruchsverfahren
8. Personalentscheidung und Stellen-
planänderungen hinsichtlich
Einstellung,
Beförderung/ Höher-
gruppierung,
Ruhestandsversetzung,
und
Entlassung nach
folgender
Aufstellung:
Beamte ab
Bes.Gr. A9 Bes.Gr. A1
Bes.Gr. A13 mit
A12 mit A8
Beschäftigte ab Entgeltg. Entgeltg. Entgeltg.
13 9 mit 12 1 mit 8
S9
mit S18 S2 mit S8
Auszubildende, Beamtenanwärter alle
Entscheidung über Altersteilzeit
Beamte ab
bis
Bes.Gr.A13 Bes.Gr.A12 -
Beschäftigte ab bis
EG 12
EG
13 bis S18
Alle
weiteren Personalentscheidungen werden
dem Ersten Bürgermeister in dessen Zuständigkeit übertragen.
Beschluss 4:
Die Fraktionsmindeststärke wird auf 2 Mitglieder festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 31
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 31
Beschluss 5:
Bei § 11 Ziffer 2 Buchstabe b) werden die Wörter erheblich und erhebliche gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 31
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 31
Beschluss 6:
Es besteht Einverständnis mit § 11. Auf Beschluss 5 wird Bezug genommen. In Ziffer 1,4,5 und 7 werden die Beträge gemäß Beschluss 2 angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 31
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 31
Beschluss 7:
§ 13 Abs. 1 wird ergänzt mit dem Zusatz „sowie Stadtratsmitglieder ohne Anbindung an eine Fraktion“.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 18
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 31
Beschluss 8:
§ 16 Ziffer 2 a) wird gemäß Beschluss 2a) und f) angepasst. Der Streitwert beträgt somit 90.000 €, Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften werden auf 45.000 € angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 27
Nein: 3
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 30
Abwesend:
StRin Euler
Beschluss 9:
§ 36 Anfragen wird insofern geändert, dass Anfragen innerhalb von 2 Wochen schriftlich zu beantworten sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 31
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 31
Beschluss 10:
Die beiliegende Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.05.2014 einschließlich den in der heutigen Stadtratssitzung beschlossenen Änderungen in Kraft. Die Ausfertigung der Geschäftsordnung wird zur Sitzung am 05.06.2014 nur noch zur Verteilung gebracht.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 30
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 30
Abwesend:
StRin Simone Losinger
Abstimmungsergebnis siehe bei Beschluss: