A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/12.09.2014
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 12.09.2014 wird zur Kenntnis genommen.
Immissionsschutz
Die Untere Immissionsschutzbehörde wendet ein, dass durch die geplante Wohnbebauung immissionsfachliche Einschränkungen für die südlich befindlichen Grundstücke und insbesondere die dort befindlichen gewerblichen Betriebe verursacht werden. Der Antragsteller hat aus diesem Grund eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte sowie die Spitzenpegel an den geplanten Wohnhäusern eingehalten werden, sofern diese Wohngebäude mit einem Abstand von mind. 3 Metern zu den südlichen Grundstücksgrenzen errichtet werden. Dies wird in der Satzung ergänzt.
In Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde können die Bedenken damit ausgeräumt werden.
Naturschutz
Die offenen naturschutzfachlichen Aspekte werden in der weiteren Planung berücksichtigt.
A-2) Bund
Naturschutz/26.08.2014
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 26.08.2014 wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzungen zur Ortsrandeingrünung werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde überarbeitet und ggf. ergänzt.
A-3) Bayer.
Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/10.09.201
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 10.09.2014 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind in der Begründung bereits berücksichtigt.
A-4) Deutsche
Telekom Technik GmbH, Kempten/09.09.2014
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 09.09.2014 wird zur Kenntnis genommen. Da in der Satzung keine Festsetzungen für eine unterirdische Kabelverlegung enthalten sind, sind keine Bedenken ersichtlich.
A-5) Landratsamt
Aichach-Friedberg – Brandschutzdienststelle/10.09.2014
Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle beim
Landratsamt Aichach-Friedberg vom 10.09.2014 wird zur Kenntnis genommen.
C-1) Stadtwerke
Friedberg/02.10.2014
Die Stellungnahme der Stadtwerke Friedberg vom 02.10.2014 wird zur Kenntnis genommen. Die Kanal- und Wassererschließung ist zwar technisch möglich, aber rechtlich aktuell nicht geklärt. Der Geltungsbereich der Satzung entsorgt derzeit über einen privaten Kanalanschluss über das Grundstück FlNr. 1059/1. In der Satzung wird festgesetzt, dass die Erschließung im Rahmen eines Bauantrages nachzuweisen ist.