Sitzung: 19.03.2015 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2015/071
1. Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
der
Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)
für
das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erläßt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1.
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 57.171.900
€
u n d
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 27.092.000
€
ab.
2.
Der
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2015 wird im
Erfolgsplan
in
den Erträgen auf 7.046.800
€
in den Aufwendungen auf 9.232.100 €
-
2.185.300 €
und im Vermögensplan
mit Einnahmen von 5.540.000
€
mit Ausgaben von 5.540.000
€
festgesetzt.
§ 2
1.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt wird auf -0- € festgesetzt.
2.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg wird auf -0- € festgesetzt.
§ 3
1.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 20.475.000 €
festgesetzt.
2.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebe (A) 360 v.H. (ab 01.01.2004)
b)
für die Grundstücke (B) 360
v.H. (ab 01.01.2004)
Gewerbesteuer:
nach dem Gewerbeertrag und
dem Gewerbekapital 350 v.H. (ab 01.01.2004)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:
- für den Haushalt der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines
Sechstels der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 9.528.600 €,
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke – für den
laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten
Erträge 1.174.400 €.
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke – für die Vorfinanzierung der noch nicht geleisteten städtischen
Verlustausgleiche - weitere 4.865.000 €.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
2. Die nachfolgende Haushaltssatzung der der Stiftungen der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
für die Stiftungen der Stadt Friedberg
Haushaltsjahr
2015
Auf Grund des Art. 20 des Bayerischen
Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlagen beigefügten Haushaltspläne
der Spitalstiftung sowie der Karl-Sommer-Obdachlosen- und Altersheimstiftung
für das Haushaltsjahr 2015 werden hiermit festgesetzt; sie schließen im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
1)
bei der Spitalstiftung mit
20.600 €
2)
bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 44.000 €
insgesamt mit 64.600 €
und im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben
1)
bei der Spitalstiftung mit
3.300 €
2)
bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 0 €
insgesamt mit 3.300 €
ab.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
§ 3 – 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
3. Die nachfolgende Haushaltssatzung des Gehörlosenzentrums Schwaben mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2015
Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben
Auf Grund von Art. 20 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 69.600 €
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 22.000 €
§ 2 – 6
entfällt
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Friedberg, den ___________________
Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
4.
Auf der
Grundlage dieser gefassten Satzungsbeschlüsse werden alle Haushaltsmittel der
jeweiligen Verwaltungs- und Vermögenshaushalte 2015 zur sofortigen
Bewirtschaftung freigegeben.