1.   Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)

für das Haushaltsjahr 2015

 

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

1.    Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit                                                                       57.171.900 €

u n d

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit                                                                        27.092.000 €

ab.

 

2.    Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2015 wird im Erfolgsplan

                                             in den Erträgen auf                        7.046.800 €
                                             in den Aufwendungen auf              9.232.100 €

                                                                                                        - 2.185.300 €



       und im Vermögensplan

                                             mit Einnahmen von                       5.540.000 €
                                             mit Ausgaben von                         5.540.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

1.    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt wird auf -0- € festgesetzt.

 

2.    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg wird auf -0- € festgesetzt.

 

§ 3

 

1.    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 20.475.000 € festgesetzt.

 

2.    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer:         a)   für die land- und forstwirt-                 

                                    schaftlichen Betriebe (A)        360 v.H. (ab 01.01.2004)

                              b)   für die Grundstücke (B)          360 v.H. (ab 01.01.2004)

 

Gewerbesteuer:    nach dem Gewerbeertrag und

                              dem Gewerbekapital                    350 v.H. (ab 01.01.2004)

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:

 

-       für den Haushalt der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 9.528.600 €,

 

-       für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge 1.174.400 €.

 

-       für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für die Vorfinanzierung der noch nicht geleisteten städtischen Verlustausgleiche - weitere 4.865.000 €.

 

 

§ 6

 

entfällt

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

 

 

2.   Die nachfolgende Haushaltssatzung der der Stiftungen der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:

 

Haushaltssatzung für die Stiftungen der Stadt Friedberg

Haushaltsjahr 2015

 

 

Auf Grund des Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlagen beigefügten Haushaltspläne der Spitalstiftung sowie der Karl-Sommer-Obdachlosen- und Altersheimstiftung für das Haushaltsjahr 2015 werden hiermit festgesetzt; sie schließen im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

 

                                           1) bei der Spitalstiftung          mit                20.600 €

                                           2) bei der Karl-Sommer-
                                               Obdachlosen- und
                                               Altersheimstiftung              mit                44.000 €

 

                                                             insgesamt mit                            64.600 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

 

                                           1) bei der Spitalstiftung          mit                  3.300 €

 

                                           2) bei der Karl-Sommer-
                                               Obdachlosen- und
                                               Altersheimstiftung              mit                         0 €

 

                                                             insgesamt mit                               3.300 €

 

ab.

 

 

 

§ 2

 

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

 

 

§ 3 – 6

 

entfällt

 

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 


 

3.   Die nachfolgende Haushaltssatzung des Gehörlosenzentrums Schwaben mit ihren Anlagen wird beschlossen:

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr

 

2015

 

Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben

 

 

Auf Grund von Art. 20 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben     mit       69.600 €

 

 

im Vermögenshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben     mit       22.000 €

 

 

§ 2 – 6

 

entfällt

 

§ 7

 

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

 

Friedberg, den ___________________

Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben

 

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

 

4.   Auf der Grundlage dieser gefassten Satzungsbeschlüsse werden alle Haushaltsmittel der jeweiligen Verwaltungs- und Vermögenshaushalte 2015 zur sofortigen Bewirtschaftung freigegeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

StR Güntner