Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt folgende Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten:

 

  1. Für Haus 1 sowie die Garage wird in Ziffer B.5.2.1 und B.5.2.2 der Satzung die Referenzhöhe jeweils auf 588,00 m ü. NN festgelegt.
  2. Für Haus 1 werden die zulässigen Auffüllungen in Ziffer B.5.2.3 der Satzung bis max. 1,10 m erhöht.
  3. Die Planzeichnung wird entsprechend der Begründung klargestellt, dass es sich beim Stichweg nach Westen ab der Einmündung in den Verbindungsfußweg bzw. ab den neuen öffentlichen Stellplätzen um einen öffentlichen gewidmeten Eigentümerweg handelt, der auch als Feuerwehraufstellfläche dient.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13