Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch – BauGB - in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014, (BGBI. I S. 1748), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung – BayBO – (BayRS 2123-1-I) und des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) die Einbeziehungssatzung für das Gebiet am nördlichen Stadtrand westlich der Wulfertshauser Straße in Friedberg als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg in Zusammenarbeit mit dem Büro Stadt Land Fritz – Stadtplaner und Landschaftsarchitekten, Friedberg, gefertigte Einbeziehungssatzung vom 04.05.2015 mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 24.11.2015 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

Abwesend:

StR Büchler                            entschuldigt fehlend

StR Losinger