Der vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Vorentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Dickelsmoor" vom 24.11.2015 mit der Begründung vom 24.11.2015 wird anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.