Sitzung: 21.01.2016 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2015/396
A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/04.11.2015
Die Stellungnahme
des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 04.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Staatl. Abfallrecht
Die Planung
widerspricht in einem Teilbereich der Flur-Nr. 758 dem genehmigten
Rekultivierungsplan. Derzeit wird aber auch über das generelle
Planungserfordernis des gesamten Bereichs um die Deponieflächen Lueg ins Land
diskutiert, so dass diese Aspekte auch im Rahmen dieser weiteren Planung
abzustimmen sind. Da zudem die Rekultivierung erst bis 2020 abzuschließen ist
und das Landratsamt nicht auf eine Änderung der Rekultivierungsplanung drängt,
wird die Verwaltung beauftragt im Zuge der weiteren Planungen auf der
Deponiefläche auch die Rekultivierungsplanung in Abstimmung mit dem Landratsamt
anzupassen.
A-2) Regierung von Schwaben – Höhere
Landesplanungsbehörde/02.12.2015
Die Stellungnahme
der Regierung von Schwaben vom 02.12.02015 wird zur Kenntnis genommen.
Es wird
festgestellt, dass auch nach Ansicht der Landes- und Regionalplanung der
Regierung von Schwaben das Ziel des Regionalplanes, den Trenngrünbereich
zwischen Friedberg und Rederzhausen zu erhalten nicht gefährdet wird, sondern
weiterhin ausreichend Freiraum erhalten bleibt, um die Funktionsfähigkeit des
Trenngrüns gewährleisten zu können.
Das Trenngrün wird
nicht im jetzigen Änderungsverfahren mit aufgenommen, da es sich hier nur um
einen kleinräumigen Bereich handelt. Im Rahmen eines zeitnah folgenden
Verfahren weiter westlich wird der Flächennutzungsplan diesbezüglich ergänzt
werden.
A-3) Regionaler Planungsverband/02.12.2015
Die Stellungnahme
des Regionalen Planungsverbandes vom 02.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Der Regionale
Planungsverband schließt sich der Stellungnahme der Landes- und Regionalplanung
der Regierung von Schwaben an, womit auch aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes
das Ziel des Regionalplanes, den Trenngrünbereich zwischen Friedberg und
Rederzhausen zu erhalten nicht gefährdet wird, sondern weiterhin ausreichend
Freiraum erhalten bleibt, um die Funktionsfähigkeit des Trenngrüns
gewährleisten zu können.
Das Trenngrün wird
nicht im jetzigen Änderungsverfahren mit aufgenommen, da es sich hier nur um
einen kleinräumigen Bereich handelt. Im Rahmen eines zeitnah folgenden
Verfahren weiter westlich wird der Flächennutzungsplan diesbezüglich ergänzt
werden.
A-4) Landesbund für Vogelschutz/06.12.2015
Die Stellungnahme
des Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Aichach-Friedberg e.V. vom
06.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Der Regionalplan
gibt das Ziel vor, den Trenngrünbereich zwischen Friedberg und Rederzhausen zu
erhalten. Zwischen der geplanten Erweiterungsfläche des Baubetriebshofs und dem
Siedlungsbereich von Rederzhausen bleibt weiterhin ein ausreichender Freiraum
erhalten, um die Funktionsfähigkeit des Trenngrüns gewährleisten zu können.
Dieser Haltung schließen sich auch die Landes- und Regionalplanung der
Regierung von Schwaben sowie der Regionale Planungsverband an. Eine Änderung
der Planung ist daher nicht geboten.
A-5) LEW Verteilnetz GmbH, Betriebsstelle
Günzburg/30.11.2015
Die Stellungnahme der
LEW Verteilnetz GmbH, Betriebsstelle Günzburg vom 30.11.2015 wird zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme
betrifft die Wiederaufforstungsflächen, die als Ausgleich herzustellen sind.
Die Vorgaben werden im Rahmen der Bebauungsplanung eingearbeitet und bei der
weiteren Planung dort berücksichtigt. Belange des Flächennutzungsplanes sind
dabei nicht betroffen.
A-6) Staatliches Bauamt Augsburg/10.11.2015
Die Stellungnahme
des Staatlichen Bauamtes vom 10.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.
A-6) Bayerischer Bauernverband/30.11.2015
Die Stellungnahme
des Bayerischen Bauernverbandes vom 1311.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
betrifft nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes, weshalb keine Anpassungen
der Planung veranlasst sind.
A-7) Landratsamt Aichach-Friedberg -
Brandschutzdienststelle/30.11.2015
Die Stellungnahme
der Brandschutzdienststelle beim Landratsamt Aichach-Friedberg vom 30.11.2015
wird zur Kenntnis genommen.
Die Anregungen
betreffen nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes, weshalb keine Anpassungen
der Planung veranlasst sind.
A-8) Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth/26.11.2015
Die Stellungnahme
des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 26.11.2015 wird zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise
betreffen nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes und werden in der
Begründung des Bebauungsplanes ergänzt.
A-9) Landratsamt
Aichach-Friedberg/Gesundheitsamt/13.11.2015
Die Stellungnahme
des Gesundheitsamtes vom 13.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise
betreffen nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes, weshalb keine Anpassungen
der Planung veranlasst sind.
A-10) Deutsche Telekom Technik
GmbH/09.11.2015
Die Stellungnahme
der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 09.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.
A-11) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege,
Dienststelle Thierhaupten/02.11.2015
Die Stellungnahme
des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom
02.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.
B-1) xxxxxx
xxx xxxxxx xxxxxxxxxxxx xxx xxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Die Stellungnahme
von xxxxxx
xxx xxxxxx xxxxxxxxxxxx xxx xxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxx wird zur Kenntnis genommen. Zu den
Fragestellungen vorab vom 04.11.2015 und 15.11.2015 hat das Baureferat bereits mit
umfassenden Antworten vom 10.11.2015 und 19.11.2015 Auskünfte erteilt.
Die
immissionsfachlichen Anforderungen werden auf der Ebene des Bebauungsplanes
behandelt.
Die im Schreiben
vom 05.12.2015 aufgeführten Punkte betreffen weitergehende Wünsche der Anwohner,
die bitten, diese in der Bauausführung zu berücksichtigen. Sie betreffen daher
nicht den Flächennutzungsplan.