Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

 

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/04.11.2015

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 04.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Staatl. Abfallrecht

Die Planung widerspricht in einem Teilbereich der Flur-Nr. 758 dem genehmigten Rekultivierungsplan. Derzeit wird aber auch über das generelle Planungserfordernis des gesamten Bereichs um die Deponieflächen Lueg ins Land diskutiert, so dass diese Aspekte auch im Rahmen dieser weiteren Planung abzustimmen sind. Da zudem die Rekultivierung erst bis 2020 abzuschließen ist und das Landratsamt nicht auf eine Änderung der Rekultivierungsplanung drängt, wird die Verwaltung beauftragt im Zuge der weiteren Planungen auf der Deponiefläche auch die Rekultivierungsplanung in Abstimmung mit dem Landratsamt anzupassen.

 

 

A-2) Regierung von Schwaben – Höhere Landesplanungsbehörde/02.12.2015

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 02.12.02015 wird zur Kenntnis genommen.

Es wird festgestellt, dass auch nach Ansicht der Landes- und Regionalplanung der Regierung von Schwaben das Ziel des Regionalplanes, den Trenngrünbereich zwischen Friedberg und Rederzhausen zu erhalten nicht gefährdet wird, sondern weiterhin ausreichend Freiraum erhalten bleibt, um die Funktionsfähigkeit des Trenngrüns gewährleisten zu können.

Das Trenngrün wird nicht im jetzigen Änderungsverfahren mit aufgenommen, da es sich hier nur um einen kleinräumigen Bereich handelt. Im Rahmen eines zeitnah folgenden Verfahren weiter westlich wird der Flächennutzungsplan diesbezüglich ergänzt werden.

 

 

A-3) Regionaler Planungsverband/02.12.2015

Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 02.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Der Regionale Planungsverband schließt sich der Stellungnahme der Landes- und Regionalplanung der Regierung von Schwaben an, womit auch aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes das Ziel des Regionalplanes, den Trenngrünbereich zwischen Friedberg und Rederzhausen zu erhalten nicht gefährdet wird, sondern weiterhin ausreichend Freiraum erhalten bleibt, um die Funktionsfähigkeit des Trenngrüns gewährleisten zu können.

Das Trenngrün wird nicht im jetzigen Änderungsverfahren mit aufgenommen, da es sich hier nur um einen kleinräumigen Bereich handelt. Im Rahmen eines zeitnah folgenden Verfahren weiter westlich wird der Flächennutzungsplan diesbezüglich ergänzt werden.

 

 

A-4) Landesbund für Vogelschutz/06.12.2015

Die Stellungnahme des Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Aichach-Friedberg e.V. vom 06.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Der Regionalplan gibt das Ziel vor, den Trenngrünbereich zwischen Friedberg und Rederzhausen zu erhalten. Zwischen der geplanten Erweiterungsfläche des Baubetriebshofs und dem Siedlungsbereich von Rederzhausen bleibt weiterhin ein ausreichender Freiraum erhalten, um die Funktionsfähigkeit des Trenngrüns gewährleisten zu können. Dieser Haltung schließen sich auch die Landes- und Regionalplanung der Regierung von Schwaben sowie der Regionale Planungsverband an. Eine Änderung der Planung ist daher nicht geboten.

 

 

A-5) LEW Verteilnetz GmbH, Betriebsstelle Günzburg/30.11.2015

Die Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH, Betriebsstelle Günzburg vom 30.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme betrifft die Wiederaufforstungsflächen, die als Ausgleich herzustellen sind. Die Vorgaben werden im Rahmen der Bebauungsplanung eingearbeitet und bei der weiteren Planung dort berücksichtigt. Belange des Flächennutzungsplanes sind dabei nicht betroffen.

 

 

A-6) Staatliches Bauamt Augsburg/10.11.2015

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes vom 10.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-6) Bayerischer Bauernverband/30.11.2015

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 1311.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme betrifft nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes, weshalb keine Anpassungen der Planung veranlasst sind.

 

 

A-7) Landratsamt Aichach-Friedberg - Brandschutzdienststelle/30.11.2015

Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle beim Landratsamt Aichach-Friedberg vom 30.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregungen betreffen nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes, weshalb keine Anpassungen der Planung veranlasst sind.

 

 

A-8) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/26.11.2015

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 26.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise betreffen nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes und werden in der Begründung des Bebauungsplanes ergänzt.

 

 

A-9) Landratsamt Aichach-Friedberg/Gesundheitsamt/13.11.2015

Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 13.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise betreffen nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes, weshalb keine Anpassungen der Planung veranlasst sind.

 

 

A-10) Deutsche Telekom Technik GmbH/09.11.2015

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 09.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-11) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/02.11.2015

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 02.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

B-1) xxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxxxxxx xxx xxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Die Stellungnahme von xxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxxxxxx xxx xxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxx wird zur Kenntnis genommen. Zu den Fragestellungen vorab vom 04.11.2015 und 15.11.2015 hat das Baureferat bereits mit umfassenden Antworten vom 10.11.2015 und 19.11.2015 Auskünfte erteilt.

Die immissionsfachlichen Anforderungen werden auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt.

Die im Schreiben vom 05.12.2015 aufgeführten Punkte betreffen weitergehende Wünsche der Anwohner, die bitten, diese in der Bauausführung zu berücksichtigen. Sie betreffen daher nicht den Flächennutzungsplan.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StRin Böhm

StR Dr. Mersdorf

StRin Walkmann