Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

Der Stadtrat beschließt den Geltungsbereich der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Unterm Berg“. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dem in der Anlage beigefügten Lageplan M 1:1500 vom 17.11.2016, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.

 

Die Sanierungsmaßnahmen werden im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 BauGB sowie zusätzlich unter Ausschluss des § 156 a BauGB durchgeführt.

 

Der Stadtrat billigt den Satzungsentwurf vom 17.11.2016 mit Begründung sowie den Abschlussbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet Unterm Berg des Planungsbüros UmbauStadt, Weimar vom 31.10.2016 mit den aufgezeigten Sanierungsgründen und –zielen zur Festlegung des Sanierungsgebietes „Unterm Berg“ in Friedberg.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die von der Festlegung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Betroffenen sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu informieren und zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner

StR Gürtler

StRin Micheler-Jones