Sitzung: 23.03.2017 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2017/094
1. Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
der
Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)
für
das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erläßt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1.
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2017
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 60.346.700
€
u n d
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 25.881.000
€
ab.
2.
Der
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2017 wird im
Erfolgsplan
in
den Erträgen auf 7.406.800
€
in den Aufwendungen
auf 9.654.600
€
- 2.247.800 €
und im Vermögensplan
mit Einnahmen von 4.443.000
€
mit Ausgaben von 4.443.000 €
festgesetzt.
§ 2
1.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt wird auf 420.000 €
festgesetzt.
2.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg
wird auf -0- € festgesetzt.
§ 3
1.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 14.813.000 €
festgesetzt.
2.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebe (A) 360 v.H. (ab 01.01.2004)
b)
für die Grundstücke (B) 360
v.H. (ab 01.01.2004)
Gewerbesteuer:
nach dem Gewerbeertrag und
dem
Gewerbekapital 350 v.H.
(ab 01.01.2004)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:
- für den Haushalt der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines
Sechstels der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 10.655.950 €,
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke – für den
laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten
Erträge 1.234.400 €.
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke – für die Vorfinanzierung der noch nicht geleisteten städtischen
Verlustausgleiche - weitere 0 €.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
2. Die nachfolgende Haushaltssatzung der der Stiftungen der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
für die Stiftungen der Stadt Friedberg
Haushaltsjahr
2017
Auf Grund des Art. 20 des Bayerischen
Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlagen beigefügten Haushaltspläne
der Spitalstiftung sowie der Karl-Sommer-Obdachlosen- und Altersheimstiftung
für das Haushaltsjahr 2017 werden hiermit festgesetzt; sie schließen im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
1)
bei der Spitalstiftung mit
39.600 €
2)
bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 57.000 €
insgesamt mit 96.600 €
und im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben
1)
bei der Spitalstiftung mit
23.400 €
2)
bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 12.500 €
insgesamt mit 35.900 €
ab.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
§ 3 – 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
3. Die nachfolgende Haushaltssatzung des Gehörlosenzentrums Schwaben mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2017
Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben
Auf Grund von Art. 20 Bayerisches
Stiftungsgesetz (BayStG) und
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 85.250,-- Euro
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 40.000,-- Euro
§ 2 – 6
entfällt
§ 7
Die Haushaltssatzung
tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Friedberg, den
Stiftung
Gehörlosenzentrum Schwaben
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister