Sitzung: 19.10.2017 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2017/337
1.
Die vom
Architekturbüro 3+ architekten glogger.müller.blasi vorgelegte Entwurfsplanung zum Neubau von 67
städtischen Wohnungen mit Tiefgarage im Baugebiet Nr.92 an der Afrastraße mit
Kostenberechnung nach DIN 276 vom 05.10.2017 mit Gesamtkosten von
18.679.029,12€ (Kostengruppen 100 – 700) wird zur Kenntnis genommen und
anerkannt.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis,
dass die Stadtwerke Friedberg aufgrund der Beschlusslage des Werkausschusses
vom 5. Oktober 2017 von einer Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den
städtischen Wohnungsgebäuden im Baugebiet an der Afrastraße Abstand nehmen. Die
städtischen Objekte werden auch nicht für eine spätere solare Nutzung
vorgerüstet.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt unverzüglich auf dieser Basis den Förderantrag bei
der Regierung von Schwaben einzureichen und dem Stadtrat dann die Entscheidung
über die Bewilligung mitzuteilen.
Der städtische Neubau an der
Afrastraße mit voraussichtlichen Gesamtbaukosten (inklusive Grundstück) in Höhe
von 20,446 Mio. € wird im Rahmen der öffentlichen Förderung entsprechend dem
Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm des Freistaates Bayern (KommWFP) zur
Schaffung von Mietwohnraum durch die bayerischen Gemeinden (Säule II)
finanziert.
Dabei werden städtische
Eigenmittel in Höhe von 2,045 Mio. € (=10 %) eingebracht. Die städtischen
Eigenmittel werden durch die Einbringung des städtischen Grundstückes (=1,767
Mio. €) sowie durch liquide Mittel in Höhe von 0,278 Mio. € erbracht.
Die zum Bau der städtischen
Wohnungen erforderlichen Fremdmittel in Höhe von 18,401 Mio. € werden durch die
Inanspruchnahme des KommWFP in Form eines Zuschusses in Höhe von 6,134 Mio. €
(30 %) und durch die Inanspruchnahme eines zinsverbilligten
Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt von 60 % der
zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 12,267 Mio. € finanziert.
Die Stadt Friedberg wählt dabei
folgende Darlehensvariante: 30-jährige Laufzeit und 30-jährige Zinsbindung mit
einem Zinssatz in Höhe von 0,99 % p.a.
Das Darlehen wird im Jahr 2018 abgerufen.
Zur Sicherstellung der Baufinanzierung in der Finanzplanung wird mit den noch
unverbrauchten Mittel eine Sonderrücklage im Jahr 2018 gebildet, die in den
folgenden Baujahren bis 2020 entsprechend dem erfolgten Mittelabfluss durch die
jeweiligen Entnahmen abgebaut wird.
3.
Zur
zügigen Umsetzung des Bauvorhabens wird das Planungsteam beauftragt parallel
zum Förderantrag auf Grundlage des Entwurfes vom 05.10.2017 die
Baugenehmigungsunterlagen zu erarbeiten und somit mit Leistungsphase 4 der HOAI
(Genehmigungsplanung) beauftragt.