Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

1.    Die vom Architekturbüro 3+ architekten glogger.müller.blasi  vorgelegte Entwurfsplanung zum Neubau von 67 städtischen Wohnungen mit Tiefgarage im Baugebiet Nr.92 an der Afrastraße mit Kostenberechnung nach DIN 276 vom 05.10.2017 mit Gesamtkosten von 18.679.029,12€ (Kostengruppen 100 – 700) wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtwerke Friedberg aufgrund der Beschlusslage des Werkausschusses vom 5. Oktober 2017 von einer Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den städtischen Wohnungsgebäuden im Baugebiet an der Afrastraße Abstand nehmen. Die städtischen Objekte werden auch nicht für eine spätere solare Nutzung vorgerüstet.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich auf dieser Basis den Förderantrag bei der Regierung von Schwaben einzureichen und dem Stadtrat dann die Entscheidung über die Bewilligung mitzuteilen.

 

Der städtische Neubau an der Afrastraße mit voraussichtlichen Gesamtbaukosten (inklusive Grundstück) in Höhe von 20,446 Mio. € wird im Rahmen der öffentlichen Förderung entsprechend dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm des Freistaates Bayern (KommWFP) zur Schaffung von Mietwohnraum durch die bayerischen Gemeinden (Säule II) finanziert.

 

Dabei werden städtische Eigenmittel in Höhe von 2,045 Mio. € (=10 %) eingebracht. Die städtischen Eigenmittel werden durch die Einbringung des städtischen Grundstückes (=1,767 Mio. €) sowie durch liquide Mittel in Höhe von 0,278 Mio. € erbracht.

 

Die zum Bau der städtischen Wohnungen erforderlichen Fremdmittel in Höhe von 18,401 Mio. € werden durch die Inanspruchnahme des KommWFP in Form eines Zuschusses in Höhe von 6,134 Mio. € (30 %) und durch die Inanspruchnahme eines zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 12,267 Mio. € finanziert.

 

Die Stadt Friedberg wählt dabei folgende Darlehensvariante: 30-jährige Laufzeit und 30-jährige Zinsbindung mit einem Zinssatz in Höhe von 0,99 % p.a.

Das Darlehen wird im Jahr 2018 abgerufen. Zur Sicherstellung der Baufinanzierung in der Finanzplanung wird mit den noch unverbrauchten Mittel eine Sonderrücklage im Jahr 2018 gebildet, die in den folgenden Baujahren bis 2020 entsprechend dem erfolgten Mittelabfluss durch die jeweiligen Entnahmen abgebaut wird.

 

3.   Zur zügigen Umsetzung des Bauvorhabens wird das Planungsteam beauftragt parallel zum Förderantrag auf Grundlage des Entwurfes vom 05.10.2017 die Baugenehmigungsunterlagen zu erarbeiten und somit mit Leistungsphase 4 der HOAI (Genehmigungsplanung) beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31