Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohnungsbau Ried“ – Planungsstand: 26.09.2017 – keine Einwände.