A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/04.01.2018
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 04.01.2018
wird zur Kenntnis genommen. Der unter Ziffer 1 genannte Normverweis wird
berichtigt aufgenommen. Die durchgeführte öffentliche Auslegung wird als
frühzeitige Beteiligung angesehen und es findet nun die öffentliche Auslegung
statt. Somit wird nicht das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB
durchgeführt.
Der Satzungstext wird unter Teil B, Ziffer 1 wie folgt geändert:
„Der Bebauungsplan wird für die FlNrn. 1110/14,
983/1, 983/2, 1014/1, 1013, 984/12, 1110/11, 1063/1, 163/2, 1065/2, 1009/1,
1009/5, 1009/9, 1008/1, 1110/10, 992/1, 1009/4, 999/7, 1002/2, 1002/3, 992/2,
984/8, 984/9, 1012 der Gemarkung Rederzhausen aufgehoben. Im Übrigen bleibt der
Bebauungsplan und die 1. Änderung weiterhin bestehen.“
Die Planzeichnung wird um die Fl.Nr. 986/8, 991/5, 991/4,
991/3, 991/2, 991,6 der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes ergänzt.