- Der Planungs- und Umweltausschuss befürwortet die Aufplanung des
Bereichs südöstlich der Afrastraße, Grundstück Flur-Nr. 2168/1 zur
Realisierung einer Wohnbebauung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern die Umsetzbarkeit eines Bebauungsplanes zu verhandeln und die grundstückspolitischen Ziele der Stadt Friedberg zu sichern.
- Unter der Voraussetzung, dass Ziffer 2. dieses Beschlusses erfüllt ist, empfiehlt der Planungs- und Umweltausschuss dem Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB für das Gebiet südöstlich der Afrastraße in Friedberg mit dem Ziel einer Ausweisung als allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO.