Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9, 10 und 13 a des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-I) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet Am Stefananger in Friedberg als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte 2. Änderung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 25.01.2018 mit der Begründung vom 25.01.2018 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

Abwesend:

Zweiter BM Scharold              entschuldigt fehlend

StR Losinger                           abwesend