Beschluss: geändert beschlossen

Für die weitere Vorgehensweise bei der Umsetzung des Stadtentwicklungsgebietes Friedberg-Süd ist die Erstellung eines verfeinerten Rahmenplanes als städtebaulicher Entwurf für das gesamte Gebiet unabdingbar, der neben der Hierarchie der Erschließung durch Haupt- und Nebenverkehrsstraßen, die Art, Höhe und Dichte der Bebauung, die Lage der benötigten Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Schule, Kindergarten und Kinderhort auch die Lage der benötigten Retentions- und Versickerungsflächen, die Lage und Größe der Grün- und Spielflächen , den Umfang des erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichs sowie der notwendigen Schallschutzeinrichtungen (Wälle/Wände) und die Lage und Zahl der Verkehrsanschlüsse an den Bressuire-Ring darstellt und dafür entsprechende Kosten benennt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten für diese Arbeiten zu ermitteln und in die Haushaltsberatungen für 2019 einzubringen.

 

Weiterhin sind unter rechtlicher Beratung begleitend und parallel die Grundlagen für die Umlegung und Verteilung der Erschließungs- und Folgekosten bzw. die Erarbeitung eines Baulandmodells für Friedberg-Süd zu erarbeiten. Von RA Dr. Spieß ist ein entsprechendes Honorarangebot einzuholen.

 

Das zu beauftragende Büro ist mit dem Plangutachten zu betrauen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10

     

Abwesend:

StR Goldstein – entschuldigt

StR Losinger

Zweiter BM Scharold