Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-B) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I) den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 11 zur Errichtung eines P+M-Platzes für das Gebiet südlich des bestehenden Gewerbegebiets Nr. 4 an den Industriestraßen nördlich der Neuen Bergstraße und westlich der Äußeren Industriestraße im Stadtteil Derching als Satzung.

 

Der vom Büro Brugger – Landschaftsarchitekten – Stadtplaner – Ökologen, Aichach gefertigte Bebauungsplan mit Grünordnungsplan in der Fassung vom 25.09.2018 und die Begründung vom 25.09.2018 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

StR Reißner                            entschuldigt