Beschluss: geändert beschlossen

Folgende, für den Neubau eines Einfamilienhauses, Am Zwinger 2, 86316 Friedberg, Flur-Nr. 429/0, Gemarkung Friedberg, erforderliche Abweichungen von der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt von Friedberg werden erteilt:

 

  1. § 8 Satz 6

            Die Fenster in der Westfassade des Gebäudes dürfen Rollläden, ohne       Materialeinschränkung, erhalten.

            Die Fenster in der Ostfassade des Gebäudes dürfen Rollläden in Holzausführung
            erhalten.



  1. Es besteht Einverständnis mit der Glasbrüstung des Balkons.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

Abwesend:

StR Reißner                            entschuldigt

FrV Rockelmann