Folgende, für den Neubau eines Einfamilienhauses, Am Zwinger 2, 86316 Friedberg, Flur-Nr. 429/0, Gemarkung Friedberg, erforderliche Abweichungen von der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt von Friedberg werden erteilt:
- § 8 Satz 6
Die Fenster in der Westfassade des Gebäudes dürfen Rollläden, ohne Materialeinschränkung, erhalten.
Die Fenster
in der Ostfassade des Gebäudes dürfen Rollläden in Holzausführung
erhalten.
- Es besteht Einverständnis
mit der Glasbrüstung des Balkons.