Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2, § 4a bzw. § 2 Abs. 2 BauGB sowie Benachrichtigung von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Einwände gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 662 B „Westlich der Ammannstraße“ – Planungsstand: 22.08.2018.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10

     

 

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth  - vertreten durch StRin Brülls

Zweiter BM Scharold

StR Losinger

StR Büchler