Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9, 10 und 12 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-B) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 2/III zum Neubau einer Wohnanlage mit 12 Wohnungen und Tiefgarage sowie Umbau eines Geschäftshauss mit Büros im Erd- und Obergeschoß und einer Penthouse-Wohnung südlich der Metzstraße und westlich des Mittleren Lechfeldweges in Friedberg-West als Satzung.

 

Der auf Basis der Entwufsplanung des Achitekturbüros Meese, Aichach, vom Büro Schwab Quarg Architekten, Augsburg, gefertigte vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan in der Fassung vom 25.09.2018 mit der Begründung vom 25.09.2018 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

FrVe Eser‑Schuberth – vertreten durch StRin Brülls