Sitzung: 21.03.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2019/078
1. Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
der
Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)
für
das Haushaltsjahr 2019 und 2020
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erläßt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1.
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt Friedberg für das Haushaltsjahr 2019
und 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
2019 2020
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 72.513.200
€ 71.760.200 €
u n d
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 35.124.000 € 24.829.000 €
ab.
2.
Der
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2019 und 2020
wird im Erfolgsplan
2019 2020
in den Erträgen auf 8.686.300 € 8.316.595 €
in den Aufwendungen auf 10.894.000
€ 10.603.534 €
- 2.207.700 € - 2.286.939 €
und im Vermögensplan
mit Einnahmen von 3.983.000 € 5.501.000 €
mit Ausgaben von 3.983.000 € 5.501.000 €
festgesetzt.
§ 2
1.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungs-
maßnahmen der Stadt Friedberg wird
festgesetzt auf
2019 2020
0 € 0 €
2.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke
Friedberg wird festgesetzt auf
2019 2020
3.000.000 € 4.000.000 €
§ 3
1.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt der Stadt Friedberg werden festgesetzt
2019 2020
auf 26.760.000
€ 7.892.000 €
2.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebe (A) 360 v.H. (ab 01.01.2004)
b) für die Grundstücke (B) 360
v.H. (ab 01.01.2004)
Gewerbesteuer:
nach dem Gewerbeertrag und
dem
Gewerbekapital 350
v.H. (ab 01.01.2004)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:
2019 2020
- für den Haushalt der Stadt
Friedberg 12.085.500 € 11.960.000 €
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke Friedberg 1.447.000 € 1.386.000 €
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke – für die Vorfinanzierung der noch
nicht geleisteten städtischen
Verlustausgleiche 0 € 1.000.000 €
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2019 und am 1. Januar 2020 in
Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
2. Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stiftungen der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
für die Stiftungen der Stadt Friedberg
Haushaltsjahr
2019 und 2020
Auf Grund des Art. 20 des Bayerischen
Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlagen beigefügten Haushaltspläne
der Spitalstiftung sowie der Karl-Sommer-Obdachlosen- und Altersheimstiftung
für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 werden hiermit festgesetzt; sie schließen
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben
2019 2020
1) bei der Spitalstiftung mit 45.200 € 23.300
€
2) bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 60.100 € 47.600 €
insgesamt mit 105.300 € 70.900 €
und im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben
1) bei der Spitalstiftung mit 25.400
€ 23.200 €
2) bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 12.500
€ 0 €
insgesamt mit 37.900
€ 23.200 €
ab.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt
werden nicht aufgenommen.
§ 3 – 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar
2019 und am 1. Januar 2020 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
3.
Die nachfolgende Haushaltssatzung des
Gehörlosenzentrums Schwaben mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr
2019
und 2020
Stiftung Gehörlosenzentrum
Schwaben
Auf Grund von Art. 20 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) und
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Friedberg
folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und
2020
wird hiermit festgesetzt;
er schließt
2019 2020
im Verwaltungshaushalt in
den
Einnahmen und Ausgaben mit 99.150,--
Euro 81.650,--
Euro
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 10.000,-- Euro 10.000,-- Euro
§ 2
– 6
entfällt
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2019 und am 1. Januar 2020 in
Kraft.
Friedberg, den
Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister