A-1. Landratsamt Aichach-Friedberg/08.03.2019

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 08.03.2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

Eine Begründung für die Anwendung des § 13 a BauGB wird in die Begründung aufgenommen.

Die Benennung der Grundzüge der Planung wird nicht aufgenommen, da es sich um die Änderung eines Bestandsbebauungsplanes handelt.

Die Hinweise zur Ausfertigung des Bebauungsplanes werden zur Kenntnis genommen.

 

Festsetzungen zum Schallschutz werden ergänzt. Da kein schalltechnisches Gutachten erstellt wurde, wird aber keine Zackenlinie in die Zeichnung aufgenommen. Im benachbarten Bebauungsplan, auf den zwecks der Festsetzungen verwiesen wurde, ist ebenfalls keine Zackenlinie enthalten.

 

Die Baugrenzen wurden unverändert aus dem Ursprungsplan übernommen und bleiben auch so bestehen. Es wird ein Passus aufgenommen, dass Garagen auch entlang der seitlichen Grundstücksgrenzen zulässig sind.

 

A-2. Landratsamt Aichach-Friedberg, Brandschutzdienststelle/22.02.2019

Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 22.02.2019 wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Ausführungsplanung beachtet.

 

A-3. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/28.02.2019

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 28.02.2019 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden in die Begründung eingearbeitet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

FrV Kleist                    vertreten durch StR Schrall