Der Planungs-
und Umweltausschuss billigt den vom Architekturbüro Rockelmann, Friedberg
(Planzeichnung), in Zusammenarbeit mit dem Baureferat der Stadt Friedberg
(Satzung und Begründung) ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Wiffertshauser Straße
nördlich der Bahnlinie, östlich der Münchner Straße und westlich der
Ekherstraße sowie westlich der Geistbeckstraße und südlich der Trefflerstraße
in Friedberg vom 04.04.2019 und die Begründung vom 04.04.2019.
Der
Änderungsentwurf und die Begründung sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz und 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.