Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den mit
Beschluss des Stadtrates vom 19.12.2002 festgelegten Geltungsbereich der
Bebauungsplanänderung wie folgt zu ändern:
Zu den bisher enthaltenen Grundstücken FlNrn. 936/8, 936, 936/1, 933/1, 938
(TF) wird das Grundstück Fl.Nr. 933 (TF) in den Geltungsbereich aufgenommen.