Der Planungs-
und Umweltausschuss billigt den vom Architekturbüro Rockelmann, Friedberg
(Planzeichnung) in Zusammenarbeit mit dem Baureferat der Stadt Friedberg (Satzung
und Begründung) überarbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
80 für das Gebiet südlich der Wiffertshauser Straße nördlich der Bahnlinie,
östlich der Münchner Straße und westlich der Ekherstraße sowie westlich der
Geistbeckstraße und südlich der Trefflerstraße in Friedberg vom 02.07.2019 und
die Begründung vom 02.07.2019.
Der
Änderungsentwurf und die Begründung sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz und § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen.