Der Planungs- und Umweltausschuss billigt den vom Architekturbüro Rockelmann, Friedberg (Planzeichnung) in Zusammenarbeit mit dem Baureferat der Stadt Friedberg (Satzung und Begründung) überarbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Wiffertshauser Straße nördlich der Bahnlinie, östlich der Münchner Straße und westlich der Ekherstraße sowie westlich der Geistbeckstraße und südlich der Trefflerstraße in Friedberg vom 02.07.2019 und die Begründung vom 02.07.2019.

 

Der Änderungsentwurf und die Begründung sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz und § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              13

     

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.