Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet entlang der Bürgermeister-Schlickenrieder-Straße der Gemarkung Derching im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern

1, 1/1, 2, 2/1, 2/2, 3, 3/1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 14, 15, 16, 17, 19, 19/1, 19/2, 21, 22, 22/2, 22/3, 22/4, 22/5, 24, 25, 32/2 (Teilfläche), 32/7, 47/8 (Teilfläche), 47/10 (Teilfläche), 47/11, 47/12, 47/13, 47/14 (Teilfläche), 47/15 (Teilfläche), 96, 101/1, 218, 219, 219/2, 219/3, 220 der Gemarkung Derching.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 13 für das Gebiet entlang der Bürgermeister-Schlickenrieder-Straße (Ortsmitte) im Stadtteil Derching“.

 

Ziel des Bebauungsplanes sind der Erhalt und die Weiterentwicklung der dörflichen Struktur und des Charakters der Ortsmitte Derching. Hierzu zählen der Erhalt und die Fortentwicklung der Nutzungsmischung, der Erhalt und die sensible Fortentwicklung der aus der Landwirtschaft hervorgegangenen Gebäude- und Freiflächentypologie, sowie deren typische Baugestaltung und städtebauliche Anordnung (bspw. die zur Straße hin giebelständige Ausrichtung der Hauptgebäude). Die beabsichtigen Festsetzungen erfolgen mit Verweis auf § 1 Abs. 6 Nr. 4., 5., 8. BauGB.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 11.07.2019 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31