Sitzung: 11.07.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2019/278
Der Stadtrat
beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet entlang der
Bürgermeister-Schlickenrieder-Straße der Gemarkung Derching im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a BauGB. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit
den Flurnummern
1, 1/1, 2, 2/1, 2/2,
3, 3/1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 14, 15, 16, 17, 19, 19/1, 19/2, 21, 22, 22/2, 22/3,
22/4, 22/5, 24, 25, 32/2 (Teilfläche), 32/7, 47/8 (Teilfläche), 47/10
(Teilfläche), 47/11, 47/12, 47/13, 47/14 (Teilfläche), 47/15 (Teilfläche), 96,
101/1, 218, 219, 219/2, 219/3, 220 der Gemarkung Derching.
Die Aufplanung
erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 13 für das Gebiet entlang der
Bürgermeister-Schlickenrieder-Straße (Ortsmitte) im Stadtteil Derching“.
Ziel des
Bebauungsplanes sind der Erhalt und die Weiterentwicklung der dörflichen
Struktur und des Charakters der Ortsmitte Derching. Hierzu zählen der Erhalt und
die Fortentwicklung der Nutzungsmischung, der Erhalt und die sensible
Fortentwicklung der aus der Landwirtschaft hervorgegangenen Gebäude- und
Freiflächentypologie, sowie deren typische Baugestaltung und städtebauliche
Anordnung (bspw. die zur Straße hin giebelständige Ausrichtung der
Hauptgebäude). Die beabsichtigen Festsetzungen erfolgen mit Verweis auf § 1
Abs. 6 Nr. 4., 5., 8. BauGB.
Das Gebiet ist im
beiliegenden Lageplan vom 11.07.2019 stark umrandet gekennzeichnet. Der
Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.