Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet entlang des Kirchackerrings der Gemarkung Rederzhausen im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 894, 894/1 (Teilfläche), 894/2, 894/3, 894/4, 894/5, 894/6, 894/7, 894/8, 894/9, 894/10, 897, 897/1, 897/2, 897/3, 897/4, 897/5, 897/6, 897/7, 897/8, 897/9, 897/10, 897/11, 897/12, 897/13 der Gemarkung Rederzhausen.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet Kirchackerring im Stadtteil Rederzhausen“.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Regelung der Nachverdichtung und des hiermit im Zusammenhang stehenden ruhenden Verkehrs über die Festsetzung der Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 11.07.2019 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31