Sitzung: 11.07.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2019/279
Der Stadtrat
beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet entlang des
Kirchackerrings der Gemarkung Rederzhausen im beschleunigten Verfahren gem. §
13 a BauGB. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 894,
894/1 (Teilfläche), 894/2, 894/3, 894/4, 894/5, 894/6, 894/7, 894/8, 894/9,
894/10, 897, 897/1, 897/2, 897/3, 897/4, 897/5, 897/6, 897/7, 897/8, 897/9,
897/10, 897/11, 897/12, 897/13 der
Gemarkung Rederzhausen.
Die Aufplanung
erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet Kirchackerring
im Stadtteil Rederzhausen“.
Ziel des
Bebauungsplanes ist die Regelung der Nachverdichtung und des hiermit im
Zusammenhang stehenden ruhenden Verkehrs über die Festsetzung der Anzahl der
Wohneinheiten je Gebäude.
Das Gebiet ist im
beiliegenden Lageplan vom 11.07.2019 stark umrandet gekennzeichnet. Der
Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.