A-1) Telekom
Technik GmbH/15.07.2019
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 15.07.2019 wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise beziehen sich nicht auf das Bebauungsplanverfahren, sie wurden an das Architekturbüro des Bauherren übermittelt.
B-1) xxxxxxxxxxxxx xxx
xxxxxxxxxxxxxxxxx/23.07.2019
Die Stellungnahme xxx xxxxxxxxxxxxx xxx xxxxxxxxxxxxxxxxx vom 23.07.2019 wird zur Kenntnis genommen.
Die Einwände der xxxxxxxx xxx xxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxßx beziehen sich auf die geplante Bebauung nördlich der Frühlingstraße. Dieser Bereich ist nicht Bestandteil des Geltungsbereiches der hier behandelten 1. Änderung (Bereich südlich der Frühlingstraße) des Bebauungsplanes. Den Einwändern wurde mitgeteilt, dass ihre Stellungnahme im künftigen Bebauungsplanverfahren der 2. Änderung (Bereich nördlich der Frühlingsstraße) Eingang finden wird.