Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9, 10 und 13 a des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-B) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Wiffertshauser Straße nördlich der Bahnlinie, östlich der Münchner Straße und westlich der Ekherstraße sowie westlich der Geistbeckstraße und südlich der Trefflerstraße in Friedberg als Satzung.

 

Die vom Architekturbüro Rockelmann (Zeichnung) und dem Baureferat der Stadt Friedberg (Satzung und Begründung) gefertigte 1. Änderung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 02.7.2019 mit der Begründung vom 02.7.2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             8

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              10

     

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

StR Goldstein

StR Losinger

StR Nießner