Beschluss: ungeändert beschlossen

Das zuletzt mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschuss vom 22.1.2019 konkretisierte Planungsziel der verkehrlichen Erschließung des Bebauungsplans Nr. 97 für das Gebiet südlich der Konradinstraße, westlich der Aichacher Straße und nordöstlich der Gutenbergstraße in Friedberg wird wie folgt angepasst:

 

Das Planungsziel, eine verkehrliche Erschließung des südlichen Grundstücks FlNr. 1071/2 auch vor dem Hintergrund der rechtlichen Bedenken bzgl. des Stichweges FlNr. 1071/68 zu gewährleisten, wird aufrechterhalten.

 

Die Erschließung der neu entstehenden baulichen Anlagen soll über zwei Zufahrten erfolgen. Eine Zufahrt soll sich an der Konradinstraße, eine Zufahrt an der Gutenbergstraße nördlich der FlNr. 1071/98 und damit außerhalb des Kurvenbereichs am Stichweg FlNr. 1071/68 befinden.

Ziel ist es, die Verkehrsströme aus den zu bebauenden Grundstücken zunächst auf zwei unterschiedliche Straßen zu verteilen. Durch die Verlagerung der beiden Zufahrten nach Norden soll zudem gewährleistet werden, dass der Abfluss des durch die Bauvorhaben ausgelösten Zusatzverkehrs für das Quartier gefahrlos über die nördliche Gutenbergstraße hin zur Sammelstraße Konradinstraße und von dort aus zur B 300 erfolgt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13