Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

1.Beschluss

 

1.   Die Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Stadt Friedberg in der Fassung vom 11. Juli 2019 werden wie folgt geändert:

 

1.1  Die Inhaltsübersicht „Teil A: Allgemeine Förderervoraussetzungen“ wird wie folgt ergänzt:

„6. Indexierung von einzelnen Zuschüssen“.

 

1.2  Im Teil A: Allgemeine Fördervoraussetzungen – Ziele der städtischen Förderung wird nach Ziffer 5 folgende Ziffer 6 angefügt:

 

„6. Indexierung von einzelnen Zuschüssen

 

Die genannten Zuschusssätze in € der nachgenannten Vorschriften

 

-     Teil B Ziffer 1

-     Teil B Ziffer 4.1

-     Teil B Ziffer 4.2.3

-     Teil B Ziffer 7

-     Teil B Ziffer 8

-     Teil C Ziffer 1

-     Teil C Ziffer 2

-     Teil C Ziffer 3

-     Teil C Ziffer 6.1.4 Buchst. b)

-     Teil C Ziffer 7

-     Teil E Ziffer 1, röm. I – IV

 

werden wie folgt turnusgemäß angepasst:

 

Ändert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland im Vergleich zum gleichen Index des 1. Januar 2020 bzw. gegenüber der letzten Änderung, so ändern sich im gleichen prozentualen Verhältnis - nach unten oder nach oben - die vorgenannten Zuschusssätze. Die Überprüfung der Veränderung findet alle drei Jahre jeweils zum 1. Januar des Jahres statt, erstmal im Jahre 2023.

 

Werden wegen einer Umstellung des Indexes auf eine neue Basis bereits veröffentlichte Indexzahlen nachträglich geändert, so bleiben die Wertanpassungen unberührt, welche bis zum Kalendermonat nach der amtlichen Neuveröffentlichung eingetreten sind. Vom darauffolgenden Kalendermonat (übernächster nach dem Zeitpunkt der ersten amtlichen Veröffentlichung) gilt jedoch die wiederkehrende Leistung, die sich auf Grund der neuen Indexreihe ergibt.


 

Der vorstehend genannte Index ist jeweils auf der neuesten gültigen Basis anzuwenden, derzeit gültiges Basisjahr ist 2010. Nach jedem Wechsel des Basisjahres ist die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Umbasierung verbindlich, bereits eingetretene Anpassungen der Zuschusssätze bleiben davon unberührt.

 

Ändert das Statistische Bundesamt die Benennung oder die Berechnungsmethode für den vorstehenden Index, so ist künftig derjenige amtliche Index für die Preise der Lebenshaltung anzuwenden, der dem bisher verwendeten in seinem Inhalt am nächsten kommt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die so neu errechneten Zuschusssätze textlich in die jeweils gültige Fassung der städtischen Zuschussrichtlinie einzuarbeiten und zu veröffentlichen.

 

 

 

2.   Die Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Stadt Friedberg in der Fassung vom 11. Juli 2019 werden wie folgt geändert:

 

NEU:

In Teil E: Gewährung von Sozialzuschüssen, Ziffer 1, röm. I wird folgender Buchstabe g) angefügt:

„g) „–“ ()     12.000 €

 

Redaktionell:

In Buchst. e) wird redaktionell die Zahl „12.000 €“ durch die Zahl „42.000 €“ ersetzt.

In Buchst. f) wird wie folgt redaktionell „,“ ergänzt.

Folgender Buchstabe „h) e.V. (Karl-Sommer-Stiftung)       Zuschuss in Form DB Erbbauzins jährlich“ wird ergänzt.

 

 

3.   Die vorgenannten Änderungen der Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Stadt Friedberg treten zum 1. Januar 2020 in Kraft.

 

 

4.   Der wird ein jährlicher, jederzeit widerruflicher Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 € p.a. für die nachgewiesenen und ungedeckten Betriebskosten für das Projekt „“ gewährt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den städtischen Nachtragshaushalt 2020 und in die Finanzplanung 2021 ff. verbindlich aufzunehmen.

 

Der Zuschuss wird ab dem Haushaltsjahr 2020, vorbehaltlich der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, jeweils zum 1. Juli ausbezahlt. Der Zuschuss ist rechtzeitig jährlich neu zu beantragen.

 

Das jährlich entstandene Kostendefizit ist bis spätestens zum 30. Juni des Nachjahres, erstmals zum 30. Juni 2021, durch einen geeigneten schriftlichen Tätigkeits- und Geschäftsbericht über das Projekt „“ der Zuschussempfängerin zu belegen.

 

Die gewährten Zuwendungen sind nur für Aufwendungen innerhalb des Stadtgebietes bzw. nur für EinwohnerInnen und BürgerInnen der Stadt Friedberg i.S. Art. 15, Art. 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zu verwenden. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis ist zusammen mit dem jährlichen Tätigkeits- und Geschäftsbericht vorzulegen.

 

Eine jederzeitige Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der gewährten Zuschussmittel durch örtliche sowie überörtliche Prüfungsorgane der Stadt Friedberg ist vorbehalten.

 

 

5.   Dem Antrag auf Erhöhung des städtischen Jahreszuschusses für das um weitere 8.000 € auf dann 50.000 € p.a. wird vorerst nicht zugestimmt. Es sind Verhandlungen mit der aufzunehmen, um

-     eine Einbindung von städtischen Vertretern in das bisherige Lenkungsgremium so zu erreichen, damit eine Majorität der Stadt Friedberg bei Entscheidungen gegeben ist, und

-     verbindliche Leitlinien der künftigen Arbeit des Bürgernetzes zu entwickeln.

 

Eine Anpassung der bisherigen städtischen finanziellen Beteiligung wird nach erfolgreichem Abschluss der vorgenannten beabsichtigten Veränderungen in Aussicht gestellt.


1.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

StRin Böhm

StRin Eser-Schuberth

StR Güntner

StRin Hölzl-Dibba

 

 

 

2.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

StRin Böhm

StRin Eser-Schuberth

StR Güntner

StRin Hölzl-Dibba

 

 


3.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

StRin Böhm

StRin Eser-Schuberth

StR Güntner

StRin Hölzl-Dibba

 

 

 

4.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

StRin Böhm

StRin Eser-Schuberth

StR Güntner

StRin Hölzl-Dibba

 

 

 

5.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

StRin Böhm

StRin Eser-Schuberth

StR Güntner

StRin Hölzl-Dibba