1.   Der Stadtrat nimmt den Halbzeitbericht zum Doppelhaushalt 2019/2020 der Stadt Friedberg gem. § 35 Abs. 2 KommHV-Kameralistik zur Kenntnis. Die Fortschreibung der ursprünglichen Finanzplanung 2019 bis 2022 erfolgt durch die nachstehende Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 gem. Art. 68 GO.

 

Der Vollzug der von der Stadt Friedberg verwalteten Stiftungen erfolgt plangemäß. Eine Fortschreibung dieser Finanzplanungen ist deshalb nicht geboten.

 

 

2.   Die nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:

 

Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)

für das Haushaltsjahr 2020

 

 

Auf Grund der Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Friedberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

1.   Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan 2020 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

 

 

erhöht um

 

 

 

vermindert um

 

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplans einschließlich der

Nachträge

          

gegenüber bisher

auf nunmehr

 

a) im Verwaltungshaushalt

   die Einnahmen

   die Ausgaben

 

b) im Vermögenshaushalt

   die Einnahmen

   die Ausgaben

 

 

+ 3.491.700

+ 3.491.700

 

 

 

+ 5.944.000

+ 5.944.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

71.760.200

71.760.200

 

 

 

24.829.000

24.829.000

 

 

75.251.900

75.251.900

 

 

 

30.773.000

30.773.000

 

verändert.

 

 

2.   Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2020 wird

 


 

 

erhöht um

 

 

 

vermindert um

 

und damit der Gesamtbetrag des

Wirtschaftsplans einschließlich der Nachträge

           

gegenüber bisher

auf nunmehr

 

im Erfolgsplan:

 

in den Erträgen

 

in den Aufwendungen

 

und im Vermögensplan

 

 

+ 135.405

 

+127.566

 

 

+ 258.000

 

 

 

8.316.595

 

10.603.534

 

 

5.501.000

 

 

8.452.000

 

10.731.100

 

 

5.759.000

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

1.   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt wird nicht neu festgesetzt.

 

2.   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg wird neu auf 3.100.000 € (- 900.000 €) festgesetzt.

 

§ 3

 

1.   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Friedberg wird neu auf 14.481.000 € (+ 7.892.000 €) festgesetzt.

 

2.   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes wird neu auf 4.968.000 € (+ 4.968.000 €) festgesetzt.

 

 

§ 4 - 6

 

-entfallen-

 


 

§ 7

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

                                                                   (S)

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

 

3.   Die Bewirtschaftung der Nachtragshaushaltsmittel 2020 der Haushaltsstelle 3216.9501 (Umgestaltung Burgwallstr. 5 – „Trinkl-Anwesen“) wird im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2020 freigegeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

 

 

Abwesend:

StRin Losinger Simone