Sitzung: 12.12.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2019/501
1. Der Stadtrat nimmt den Halbzeitbericht zum Doppelhaushalt 2019/2020 der Stadt Friedberg gem. § 35 Abs. 2 KommHV-Kameralistik zur Kenntnis. Die Fortschreibung der ursprünglichen Finanzplanung 2019 bis 2022 erfolgt durch die nachstehende Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 gem. Art. 68 GO.
Der Vollzug der von der Stadt Friedberg verwalteten Stiftungen erfolgt plangemäß. Eine Fortschreibung dieser Finanzplanungen ist deshalb nicht geboten.
2. Die nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Nachtragshaushaltssatzung
der
Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)
für
das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund der Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63
ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Friedberg folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
1.
Der als Anlage beigefügte
Nachtragshaushaltsplan 2020 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um € |
vermindert um € |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge
|
|
gegenüber bisher € |
auf nunmehr € |
|||
a)
im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b)
im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben |
+ 3.491.700 + 3.491.700 + 5.944.000 + 5.944.000 |
|
71.760.200 71.760.200 24.829.000 24.829.000 |
75.251.900 75.251.900 30.773.000 30.773.000 |
verändert.
2.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke
Friedberg für das Haushaltsjahr 2020 wird
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erhöht um € |
vermindert um € |
und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplans einschließlich der Nachträge
|
|
gegenüber bisher € |
auf nunmehr € |
|||
im Erfolgsplan: in den Erträgen in den Aufwendungen und im Vermögensplan |
+ 135.405 +127.566 + 258.000 |
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8.316.595 10.603.534 5.501.000 |
8.452.000 10.731.100 5.759.000 |
festgesetzt.
§ 2
1.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt wird
nicht neu festgesetzt.
2.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg
wird neu auf 3.100.000 € (- 900.000 €) festgesetzt.
§ 3
1.
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Friedberg wird
neu auf 14.481.000 € (+ 7.892.000 €) festgesetzt.
2.
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes wird
neu auf 4.968.000 € (+ 4.968.000 €) festgesetzt.
§ 4 - 6
-entfallen-
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1.
Januar 2020 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
(S)
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
3. Die Bewirtschaftung der Nachtragshaushaltsmittel 2020 der Haushaltsstelle 3216.9501 (Umgestaltung Burgwallstr. 5 – „Trinkl-Anwesen“) wird im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2020 freigegeben.