Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs.1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 671 „Westlich der Wernhüterstraße“ der Stadt Augsburg im Planungsraum Lechhausen (Planungsstand: 17.09.2019) keine Einwendungen.